Das neue Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee
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Trauerspiel oder Lachnummer?
Das hätte nun wahrhaftig bereits im Mai passieren
können!
Um der von interessierter Seite zielgerichtet
betriebenen Verbreitung unhaltbarer Gerüchte entgegenzuwirken und um
der Wahrhaftigkeit willen bedarf es zu den skandalösen Vorgängen
um das Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee nunmehr noch einmal
einer abschließenden Darstellung der tatsächlichen Vorgänge.
Endlich - am 22.
Oktober - hat der dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellte
Fachbereich Facility Management (FM) den seit Mai bestehenden Zaun
am neuen Klettergerüst im Strandbad Müggelsee entfernt. Damit
besteht nunmehr für die Kinder - leider erst ab Beginn der tristen
Novembertage - die Möglichkeit, das bereits am 11. Mai von einer
Fachfirma entsprechend allen Sicherheitsanforderungen aufgestellte,
zur öffentlichen Nutzung freigegebene, aus Spendengeldern
finanzierte Kinderspielgerät zu nutzen. Aufgrund einer Kette immer
neuer bürokratischer Einfälle von Seiten des Fachbereiches FM war
den Kindern während der gesamten Sommerzeit die Nutzung des
Spielgerätes verwehrt. Der Grund dafür waren immer neue Einwände
des Fachbereiches FM gegen die Inbetriebnahme des neuen Spielgerätes,
die jedem unbefangenen Bürger als haltlos und an den Haaren
herbeigezogen erscheinen mussten: eine
Kette bürokratischer Einfälle des Bezirksamtes, Fachbereich FM. Die
Lachnummer des Jahres.
Zum Nachvollzug seien anschließend die wichtigsten „bürokratischen
Einfälle“ des Fachbereiches FM in chronologischer Reihenfolge
notiert.
Einfall 1:
Im
Strandbad dürfe gar kein Spielplatz betrieben werden, da sich das
Bad in einer Wasserschutzzone befinde. Der Verein müsse erst einen
Antrag bei den Berliner Forsten stellen. Tatsache ist, dass bereits
im Jahre 2012 der Bezirk Treptow-Köpenick die Wiederherstellung
eines Kinderspielplatzes beim Senat beantragt und im Januar 2013 vom
Senat die schriftliche unbefristete Zustimmung erhalten hatte, im
Strandbad Müggelsee kleinere Spielgeräte aufzustellen.
Bezirksbürgermeister Igel hatte selbst den Spielplatz im August
2013 anlässlich des Müggelseeschwimmens eingeweiht. Ein erstes
kleines, von Spendengeldern finanziertes Spielgerät war von unserem
Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ erworben und ohne jeden
Einwand von Seiten des Fachbereiches FM vor der Einweihung
installiert worden. Damit sollte - auch dem Bezirksbürgermeister
und seinem Fachbereich FM - klar sein, dass die Genehmigung für
einen Spielplatz im Strandbad vorlag und die Zuständigkeit des
Bezirkes hierfür gegeben war und ist.
Einfall 2:
Das vom Bürgerverein neu aufgestellte Spielgerät sei ein von der
Genehmigung des Senats nicht gedecktes großes Spielgerät und dürfe
daher nicht aufgestellt werden. Um diese Frage zu klären, wandte
sich eine Mitarbeiterin des für das Strandbad zuständigen
Fachbereiches FM, im Einverständnis mit ihren Vorgesetzten, über
den Kopf des Bezirksbürgermeisters hinweg direkt an die
Senatsbehörde. Diese entschied: Es handelt sich bei dem
aufgestellten Gerät um ein kleineres Spielgerät, das aufgestellt
werden kann. Trotz dieser Auskunft blieb das Spielgerät gesperrt.
Einfall 3: Der
von uns bestellte zertifizierte Spielsand, der in der erforderlichen
Fallschutzhöhe von 30 cm eingebracht werden sollte, entspreche nicht
den Anforderungen, die für Spielplätze in Wasserschutzzonen
gelten. Mit diesem Einwand wurde drei Wochen nach Aufstellen des
Spielgerätes das Abladen des Spielsandes verboten, obwohl die
geforderte Qualität des Sandes durch ein von uns dem Fachbereich
FM vorgelegtes Zertifikat nachgewiesen wurde. Erst viele Wochen
später musste der Fachbereich FM eingestehen, dass der von uns
gekaufte Sand nicht nur in der Wasserschutzzone II sondern sogar auch
für Spielsande in Kinderkrippen geeignet ist. Die Klärung dieses
vom Fachbereich FM aufgeworfenen „Problems“ führte dazu, dass
wir den Spielsand erneut bestellen mussten. Er wurde erneut
geliefert, die Grube wurde verfüllt. Trotzdem wurde das Spielgerät
nicht zum Spielen freigegeben.
Einfall 4:
Ende Juli beauftragte uns der Fachbereich FM schriftlich, die
Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für das zweite Spielgerät
durch einen öffentlich bestellten unabhängigen Gutachter bestätigen
zu lassen. Der Fachbereich FM erhob diese Forderung, obwohl eine
zertifizierte Abnahme des Spielgerätes durch die Fachfirma erfolgt
war und obwohl im Bezirksamt ein gesonderter Fachbereich mit
geeignetem Fachpersonal besteht, der alle zum Bezirksamt
Treptow-Köpenick gehörenden Spielplätze und deren Spielgeräte
technisch umfassend betreut und den gesetzlichen Vorschriften gemäß
turnusmäßig überwacht, also dafür selbstverständlich keine
öffentlich bestellten Gutachter benötigt werden. Dennoch bestellte
unser Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ auf eigene Kosten
einen vereidigten Sachverständigen, der die sicherheitstechnische
Unbedenklichkeit des Gerätes bescheinigte und zugleich die
Empfehlung aussprach, zwei Schrauben auszutauschen. Da das Spielgerät
jedoch weiterhin gesperrt blieb, konnte auch dieses Ansinnen des
Fachbereiches FM nur als weitere Schikane gewertet werden.
Einfall 5:
Der Verein solle mit dem Bezirksamt einen Nutzungsvertrag „zum
Betrieb eines kleinen Kinderspielplatzes mit max. 2 Spielgeräten“
abschließen, den Spielplatz in eigener Verantwortung betreiben,
alle Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Lächerlich, da das rechtlich gar nicht möglich ist. Das Spielgerät
blieb gesperrt.
Einfall 6: Der
Verein dürfe wählen: Entweder er unterschreibe den in „Einfall 5“
genannten Nutzungsvertrag oder
einen Schenkungsvertrag, in dem er dem Bezirksamt das Spielgerät
übereigne. Zudem seien da ja auch noch die beiden Schrauben, deren
Austausch der Gutachter empfohlen
hatte. Wenn dies geschehen sei, dann werde der Zaun entfernt. Einfall
6 wurde am 8. September von Herrn K. als stellvertretendem Leiter
des Fachbereiches FM, formuliert. Was Herr K. offensichtlich nicht
wusste, war, dass der Bürgerverein die beiden Schrauben schon längst
ausgetauscht und dies dem Bezirksamt Mitte August angezeigt hatte.
Aber Herr K. wollte der Aussage des Vereins keinen Glauben schenken
und sich in dieser gewichtigen Frage persönlich an den
Bezirksbürgermeister wenden. Herr K. sagte zu, im Falle einer
positiven Auskunft des Bezirksbürgermeisters Igel werde die
Umzäunung umgehend entfernt. Der Leser ahnt, was dann geschah.
Einfall 7:
Ende
September
forderte
der Bezirksbürgermeister Igel unseren Verein auf, das Spielgerät
dem Bezirksamt „per Zweizeiler“ zu schenken, obwohl das Eigentum
am Spielgerät kraft Gesetzes bereits durch die Verbindung mit dem
Grund und Boden auf das Land Berlin übergegangen war. Von Schrauben
war nicht mehr die Rede. Das Spielgerät blieb weiterhin umzäunt.
Nun,
am 22. Oktober ist der Zaun am Spielgerät, ein halbes Jahr nach dem
Aufstellen desselbigen, entfernt worden. Der am 8.10.2015
geschlossene „ Schenkungsvertrag“ hat die Kette bürokratischer
Einfälle der Verwaltung gekrönt und beendet: Eine traurige
Lachnummer des dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellten
Fachbereiches FM.
Nach
allen überaus positiven Erfahrungen, die der Verein „Bürger für
Rahnsdorf“ mit allen anderen Fachbereichen des Bezirksamtes
Treptow-Köpenick auch in kritischen Auseinandersetzungen gemacht
hat, zeigt die Kette „bürokratischer Einfälle“ des dem
Bezirksbürgermeister Igel direkt unterstellten Fachbereiches FM
exemplarisch, wie Verwaltung und so mancher Politiker mit ihren
Bürgern nicht umgehen sollten. Mit Kindern und mit Erwachsenen,
mit uns ehrenamtlich Arbeitenden, mit unserem Engagement, mit unserer
- unbezahlten - Zeit und: mit den Spendengeldern der
Strandbadbesucher! Verwaltung, d.h. Bürger, die für Bürger
arbeiten, von deren Steuergeldern bezahlt, eine Verwaltung, die
uneffektiv arbeitet, sich selbst immer neue Fragestellungen
aufwerfend, nichtige und kleine Probleme zu großen und wichtigen
hochstilisiert, sich mit sich selbst beschäftigt – unterstützt
von manchem von uns gewählten Politiker!
Gerne
würden wir im Strandbad ein drittes Spielgerät aufstellen, um die
Attraktivität des Spielplatzes zu erhöhen. Dies könnte zeigen, ob
der Fachbereich FM und der für den Fachbereich verantwortliche
Bezirksbürgermeister gewillt und fähig sind, mit uns ehrenamtlich
Arbeitenden bürgerfreundlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten, im
Sinne der vom Bezirksamt als Selbstverpflichtung übernommenen
Richtlinien über den Umgang mit bürgerlichem Engagement. Wir
möchten konstruktiv mitgestalten und wollen keine Bittsteller sein,
deren Anliegen als Zumutung empfunden werden.
Wir
bitten Sie weiterhin um Ihre Unterstützung und um Ihre Bereitschaft,
für ein weiteres Spielgerät zu spenden. Die Spendenbox befindet
sich im Hauptgebäude des Strandbades. Spendenkonto: Berliner
Volksbank, IBAN: DE 35100900002160425019
Monika
Zimmer, Bürger für Rahnsdorf e.V.