Dienstag, 22. Dezember 2015

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8 Millionen für das Strandbad Müggelsee


Ausgabe 15/06 - Dezember 2015 / Januar 2016 (ca. 5 MB)
Das neue Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee -
Trauerspiel oder Lachnummer?


Das hätte nun wahrhaftig bereits im Mai passieren können!


Um der von interessierter Seite zielgerichtet betriebenen Verbreitung unhaltbarer Gerüchte entgegenzuwirken und um der Wahrhaftigkeit willen bedarf es zu den skandalösen Vorgängen um das Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee nunmehr noch einmal einer abschließenden Darstellung der tatsächlichen Vorgänge.


Endlich - am 22. Oktober - hat der dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellte Fachbereich Facility Management (FM) den seit Mai bestehenden Zaun am neuen Klettergerüst im Strandbad Müggelsee entfernt. Damit besteht nunmehr für die Kinder - leider erst ab Beginn der tristen Novembertage - die Möglichkeit, das bereits am 11. Mai von einer Fachfirma entsprechend allen Sicherheitsanforderungen aufgestellte, zur öffentlichen Nutzung freigegebene, aus Spendengeldern finanzierte Kinderspielgerät zu nutzen. Aufgrund einer Kette immer neuer bürokratischer Einfälle von Seiten des Fachbereiches FM war den Kindern während der gesamten Sommerzeit die Nutzung des Spielgerätes verwehrt. Der Grund dafür waren immer neue Einwände des Fachbereiches FM gegen die Inbetriebnahme des neuen Spielgerätes, die jedem unbefangenen Bürger als haltlos und an den Haaren herbeigezogen erscheinen mussten: eine Kette bürokratischer Einfälle des Bezirksamtes, Fachbereich FM. Die Lachnummer des Jahres. Zum Nachvollzug seien anschließend die wichtigsten „bürokratischen Einfälle“ des Fachbereiches FM in chronologischer Reihenfolge notiert.
Einfall 1: Im Strandbad dürfe gar kein Spielplatz betrieben werden, da sich das Bad in einer Wasserschutzzone befinde. Der Verein müsse erst einen Antrag bei den Berliner Forsten stellen. Tatsache ist, dass bereits im Jahre 2012 der Bezirk Treptow-Köpenick die Wiederherstellung eines Kinderspielplatzes beim Senat beantragt und im Januar 2013 vom Senat die schriftliche unbefristete Zustimmung erhalten hatte, im Strandbad Müggelsee kleinere Spielgeräte aufzustellen. Bezirksbürgermeister Igel hatte selbst den Spielplatz im August 2013 anlässlich des Müggelseeschwimmens eingeweiht. Ein erstes kleines, von Spendengeldern finanziertes Spielgerät war von unserem Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ erworben und ohne jeden Einwand von Seiten des Fachbereiches FM vor der Einweihung installiert worden. Damit sollte - auch dem Bezirksbürgermeister und seinem Fachbereich FM - klar sein, dass die Genehmigung für einen Spielplatz im Strandbad vorlag und die Zuständigkeit des Bezirkes hierfür gegeben war und ist.
Einfall 2: Das vom Bürgerverein neu aufgestellte Spielgerät sei ein von der Genehmigung des Senats nicht gedecktes großes Spielgerät und dürfe daher nicht aufgestellt werden. Um diese Frage zu klären, wandte sich eine Mitarbeiterin des für das Strandbad zuständigen Fachbereiches FM, im Einverständnis mit ihren Vorgesetzten, über den Kopf des Bezirksbürgermeisters hinweg direkt an die Senatsbehörde. Diese entschied: Es handelt sich bei dem aufgestellten Gerät um ein kleineres Spielgerät, das aufgestellt werden kann. Trotz dieser Auskunft blieb das Spielgerät gesperrt.
Einfall 3: Der von uns bestellte zertifizierte Spielsand, der in der erforderlichen Fallschutzhöhe von 30 cm eingebracht werden sollte, entspreche nicht den Anforderungen, die für Spielplätze in Wasserschutzzonen gelten. Mit diesem Einwand wurde drei Wochen nach Aufstellen des Spielgerätes das Abladen des Spielsandes verboten, obwohl die geforderte Qualität des Sandes durch ein von uns dem Fachbereich FM vorgelegtes Zertifikat nachgewiesen wurde. Erst viele Wochen später musste der Fachbereich FM eingestehen, dass der von uns gekaufte Sand nicht nur in der Wasserschutzzone II sondern sogar auch für Spielsande in Kinderkrippen geeignet ist. Die Klärung dieses vom Fachbereich FM aufgeworfenen „Problems“ führte dazu, dass wir den Spielsand erneut bestellen mussten. Er wurde erneut geliefert, die Grube wurde verfüllt. Trotzdem wurde das Spielgerät nicht zum Spielen freigegeben.
Einfall 4: Ende Juli beauftragte uns der Fachbereich FM schriftlich, die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für das zweite Spielgerät durch einen öffentlich bestellten unabhängigen Gutachter bestätigen zu lassen. Der Fachbereich FM erhob diese Forderung, obwohl eine zertifizierte Abnahme des Spielgerätes durch die Fachfirma erfolgt war und obwohl im Bezirksamt ein gesonderter Fachbereich mit geeignetem Fachpersonal besteht, der alle zum Bezirksamt Treptow-Köpenick gehörenden Spielplätze und deren Spielgeräte technisch umfassend betreut und den gesetzlichen Vorschriften gemäß turnusmäßig überwacht, also dafür selbstverständlich keine öffentlich bestellten Gutachter benötigt werden. Dennoch bestellte unser Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ auf eigene Kosten einen vereidigten Sachverständigen, der die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit des Gerätes bescheinigte und zugleich die Empfehlung aussprach, zwei Schrauben auszutauschen. Da das Spielgerät jedoch weiterhin gesperrt blieb, konnte auch dieses Ansinnen des Fachbereiches FM nur als weitere Schikane gewertet werden.
Einfall 5: Der Verein solle mit dem Bezirksamt einen Nutzungsvertrag „zum Betrieb eines kleinen Kinderspielplatzes mit max. 2 Spielgeräten“ abschließen, den Spielplatz in eigener Verantwortung betreiben, alle Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten übernehmen. Lächerlich, da das rechtlich gar nicht möglich ist. Das Spielgerät blieb gesperrt.
Einfall 6: Der Verein dürfe wählen: Entweder er unterschreibe den in „Einfall 5“ genannten Nutzungsvertrag oder einen Schenkungsvertrag, in dem er dem Bezirksamt das Spielgerät übereigne. Zudem seien da ja auch noch die beiden Schrauben, deren Austausch der Gutachter empfohlen hatte. Wenn dies geschehen sei, dann werde der Zaun entfernt. Einfall 6 wurde am 8. September von Herrn K. als stellvertretendem Leiter des Fachbereiches FM, formuliert. Was Herr K. offensichtlich nicht wusste, war, dass der Bürgerverein die beiden Schrauben schon längst ausgetauscht und dies dem Bezirksamt Mitte August angezeigt hatte. Aber Herr K. wollte der Aussage des Vereins keinen Glauben schenken und sich in dieser gewichtigen Frage persönlich an den Bezirksbürgermeister wenden. Herr K. sagte zu, im Falle einer positiven Auskunft des Bezirksbürgermeisters Igel werde die Umzäunung umgehend entfernt. Der Leser ahnt, was dann geschah.
Einfall 7: Ende September forderte der Bezirksbürgermeister Igel unseren Verein auf, das Spielgerät dem Bezirksamt „per Zweizeiler“ zu schenken, obwohl das Eigentum am Spielgerät kraft Gesetzes bereits durch die Verbindung mit dem Grund und Boden auf das Land Berlin übergegangen war. Von Schrauben war nicht mehr die Rede. Das Spielgerät blieb weiterhin umzäunt.

Nun, am 22. Oktober ist der Zaun am Spielgerät, ein halbes Jahr nach dem Aufstellen desselbigen, entfernt worden. Der am 8.10.2015 geschlossene „ Schenkungsvertrag“ hat die Kette bürokratischer Einfälle der Verwaltung gekrönt und beendet: Eine traurige Lachnummer des dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellten Fachbereiches FM.

Nach allen überaus positiven Erfahrungen, die der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ mit allen anderen Fachbereichen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick auch in kritischen Auseinandersetzungen gemacht hat, zeigt die Kette „bürokratischer Einfälle“ des dem Bezirksbürgermeister Igel direkt unterstellten Fachbereiches FM exemplarisch, wie Verwaltung und so mancher Politiker mit ihren Bürgern nicht umgehen sollten. Mit Kindern und mit Erwachsenen, mit uns ehrenamtlich Arbeitenden, mit unserem Engagement, mit unserer - unbezahlten - Zeit und: mit den Spendengeldern der Strandbadbesucher! Verwaltung, d.h. Bürger, die für Bürger arbeiten, von deren Steuergeldern bezahlt, eine Verwaltung, die uneffektiv arbeitet, sich selbst immer neue Fragestellungen aufwerfend, nichtige und kleine Probleme zu großen und wichtigen hochstilisiert, sich mit sich selbst beschäftigt – unterstützt von manchem von uns gewählten Politiker!
Gerne würden wir im Strandbad ein drittes Spielgerät aufstellen, um die Attraktivität des Spielplatzes zu erhöhen. Dies könnte zeigen, ob der Fachbereich FM und der für den Fachbereich verantwortliche Bezirksbürgermeister gewillt und fähig sind, mit uns ehrenamtlich Arbeitenden bürgerfreundlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten, im Sinne der vom Bezirksamt als Selbstverpflichtung übernommenen Richtlinien über den Umgang mit bürgerlichem Engagement. Wir möchten konstruktiv mitgestalten und wollen keine Bittsteller sein, deren Anliegen als Zumutung empfunden werden.
Wir bitten Sie weiterhin um Ihre Unterstützung und um Ihre Bereitschaft, für ein weiteres Spielgerät zu spenden. Die Spendenbox befindet sich im Hauptgebäude des Strandbades. Spendenkonto: Berliner Volksbank, IBAN: DE 35100900002160425019

Monika Zimmer, Bürger für Rahnsdorf e.V.