Mittwoch, 18. Oktober 2017




Abriss der ehemaligen Großgaststätte („Disco-Würfel“) im Strandbad Müggelsee

Zum Wahrheitsgehalt der „Richtigstellung“ des Bezirksbürgermeisters von Treptow-Köpenick Oliver Igel



In der Ausgabe des „Kümmels Anzeiger“ vom 20.9.2017 hat Herr Igel Stellung bezogen zu der Kritik an seiner Entscheidung, den „Disco-Würfel“ im Strandbad Müggelsee abzureißen. Es überrascht uns nicht, dass Herr Igel - ähnlich wie auch andere unseriös agierende Politiker - mit seiner „Richtigstellung“ solche Bürger „hinters Licht“ zu führen versucht, die nicht mit Detailkenntnissen über die wahren Sachverhalte vertraut sind. Wir sehen uns daher veranlasst, der Igelschen „Richtigstellung“ entgegenzutreten.
In seiner „Richtigstellung“ führt Herr Igel aus: Bereits im Jahre 2008 habe das Bezirksamt ein Konzept beschlossen, in dem der Abbruch des „Disco-Würfels“ vorgesehen war. Die Wahrheit ist, dass drei Jahre später, im Jahre 2011, von Abriss des „Disco-Würfels“ keine Rede mehr war. Inzwischen hatte das Bezirksamt mit einem Investor Vertragsverhandlungen über ein neu entwickeltes Nutzungskonzept aufgenommen. Dieses sah eine wirtschaftlich tragfähige ganzjährige Nutzung unter vorrangiger Einbeziehung des „Disco-Würfels“ vor. Das Konzept war mit allen dafür zuständigen Fachbereichen des Senats und der Denkmalbehörden abgestimmt. Leider wurden die versprochenen Vertragsverhandlungen durch das Bezirksamt fast ein Jahr lang verschleppt, so dass sich der Investor Kühne trotz erheblicher finanzieller eigener Aufwendungen zum Rücktritt gezwungen sah. Anfang 2012 bemühte sich Herr Igel persönlich, Herrn Kühne als Investor wiederzugewinnen, was ihm jedoch nicht gelang. Es erscheint peinlich, dass Herr Igel sich an diese seine eigenen Bemühungen nicht mehr erinnert.
Herr Igel behauptet: „Der Bestandsschutz ist bereits durch den jahrelangen Leerstand entfallen.“ Das ermächtigte Herrn Igel jedoch in keinem Falle, die bauseitig nachweislich erhaltenswerte Halle („Disco-Würfel“) abzureißen, zumal sie bis zum Mai 2017 vom Bezirksamt als Lagerhalle für Bücherbestände, Möbel u.a. vergeben und genutzt worden war.
Herr Igel trägt vor, auch die zuständige Denkmalschutzbehörde habe den Abriss des „Disco-Würfels“ befürwortet. Uns gegenüber äußerten die beiden hauptamtlichen Vertreterinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes am 1.11.2016, dass es ihre Aufgabe sei, nur denkmalgeschützte Gebäude bautechnisch zu untersuchen und zu bewerten.
Herr Igel erklärt, der Vorsitzende des ehrenamtlichen Bezirksdenkmalrates habe ihn mehrfach zum Abriss des „Disco-Würfels“ aufgefordert. Der Vorsitzende des Bezirksdenkmalrates Förster sollte wissen, dass zum Denkmalensemble gehörende Gebäude grundsätzlich nicht abgerissen werden dürfen.
Herr Igel schreibt, er habe 2016 gegenüber Bürgern erklärt, ein Schadstoffgutachten zum Gebäude abzuwarten und ggfs. über den Abriss neu zu entscheiden. Die Wahrheit ist, dass Herr Igel wiederholt - auch gegenüber der Presse - die Erarbeitung eines Baugutachtens und nicht die eines Schadstoffgutachtens versprochen hatte. Von dem Ergebnis des Baugutachtens wollte er die Entscheidung über den Abriss abhängig machen. Erst kurz vor dem begonnenen Abriss des „Disco-Würfels“ präsentierte er ein Schadstoffgutachten, das in keiner Weise den Abriss dieser unverwüstlichen Stahlbetonskelettkonstruktion rechtfertigt.
Herr Igel behauptet: „Bedauerlicherweise wurden die Mitglieder des Petitionsausschusses bei einem Ortstermin der Abgeordneten von Bürgern getäuscht, da diese den Abgeordneten bildhafte Darstellungen zur Nutzung des Strandbades vorlegten...“ Die Wahrheit ist: Bei den „bildhaften Darstellungen“ handelt es sich um das vom Bezirksamt im Jahre 2011 und von Herrn Igel persönlich im Jahre 2012 befürwortete Nutzungskonzept des Investors Kühne. Es zeugt von einer unfassbaren Arroganz des Bezirksbürgermeisters, den Parlamentariern des Abgeordnetenhauses eine solche Naivität zu unterstellen. Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und weitere sachlich kompetente, renommierte Institutionen haben Bezirksbürgermeister Igel bereits vor Monaten schriftlich und unmissverständlich gebeten, den von ihm geplanten Abriss zu unterlassen.
Herr Igel behauptet, es habe keinen Investor gegeben, der den „Disco-Würfel“ sanieren und einer Nutzung zuführen wollte. Die Wahrheit ist: Im April 2017 haben wir Herrn Igel schriftlich angeboten, einen fachlich und finanziell geeigneten Betreiber und Investor für den bedarfsgemäßen Umbau des „Disco-Würfels“ vorzustellen. Trotz mehrfacher Erinnerung daran hat Herr Igel diese Chance ignoriert. Inzwischen ist bekannt, dass Herr Igel bereits Monate zuvor den Abriss des „Disco-Würfels“ vertraglich beauftragt und demzufolge kein Interesse mehr an einem Investor hatte.
Herr Igel behauptet, der an ihn gerichtete Vorwurf einer mangelnden Bürgerbeteiligung sei falsch. Leider haben unsere jahrelangen Erfahrungen gezeigt, dass Herr Igel unter Bürgerbeteiligung ausschließlich die Information der Bürger über seine bereits getroffenen Entscheidungen versteht. Die Erstellung von Baugutachten wird versprochen, aber nicht gehalten. Bürgerversammlungen werden versprochen, aber nicht durchgeführt.
Der engagierte Bürger ist unbequem!


Mitglieder des gemeinnützigen Vereins „Bürger für Rahnsdorf “ und seines „Rundes Tisches Strandbad Müggelsee“


Abriss des Würfels am Strandbad Müggelsee

Zum Demokratieverständnis und zur Sachkompetenz eines SPD Bezirksbürgermeisters



Wahrscheinlich hält er es für sein politisches Meisterstück:

Der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick Oliver Igel hat nunmehr den Abriss des sog. Würfels (ehemalige Großgaststätte) am Strandbad Müggelsee in die Tat umgesetzt.

Damit geht nicht nur ein wesentlicher Teil des historisch verbürgten Strandbad-Ensembles unwiederbringlich verloren. Da an dieser Stelle nach zwingendem Baurecht nie wieder ein Bauwerk errichtet werden darf, wird zudem eine einmalige Chance endgültig vertan, in dem 2100 Quadratmeter umfassenden Raumangebot einen den dringenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechenden gesundheitsorientierten, gastronomischen und nicht zuletzt touristischen Anziehungspunkt zu schaffen,.
Dadurch wird letztlich auch der Glaube an die Redlichkeit und Kompetenz politischer Repräsentanten nachhaltig erschüttert.

Obwohl bereits im April 2017 dem Bürgermeister Igel schriftlich signalisiert worden war, dass Investoren sich bereit erklärt hatten, den Würfel auch im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Denkmals als einem Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung zu entwickeln und zu nutzen, stieß diese Nachricht nicht etwa auf freudiges Interesse , kein Wunder:
Entgegen zahlreicher anderslautender Beteuerungen des Bezirksbürgermeisters Igel gegenüber den Bürgern und Bürgervereinen, gegenüber der Presse, den anderen Medien und mehreren Abgeordneten war der Abriss bereits seit mindestens eineinhalb Jahren und damit von ihm längst beschlossene Sache.

Der Bürgermeister begründete uns, der Bürgerschaft und den Medien gegenüber diese Entscheidung mit immer neuen, auf den ersten Blick glaubhaft wirkenden, bei genauerer Prüfung jedoch widersprüchlichen, unbewiesenen bis hin zu wahrheitswidrigen, teilweise völlig unlogischen sowie offenkundig fadenscheinigen Argumenten.

Die von Herrn Igel versprochene rechtzeitige Durchführung einer öffentlichen Bürgerversammlung (im Vorfeld der von ihm zu treffenden Entscheidungen) mit der Möglichkeit einer echten Bürgerbeteiligung hat nie stattgefunden. An die Stelle eines transparenten Verfahrens unter Berücksichtigung der von der Bürgerschaft vorgebrachten Anliegen trat die obrigkeitsstaatliche Information über die selbstherrlich getroffenen Entscheidungen.

Ein neues, wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept zur ganzjährigen Nutzung des gesamten Strandbadareals kann Herr Igel bis zum heutige Tage nicht vorweisen.

Mit dem nunmehr in Gang gebrachten Abriss setzt er sich nicht nur über den erklärten Willen der drei Bürgervereine hinweg. Er missachtet zudem die übereinstimmenden Voten der „Baukammer Berlin“, des „ Denk mal an Berlin“ und weiterer bundesweit renommierter Fachgremien, die sich einhellig gegen den Abriss des Würfels ausgesprochen haben.
Ein noch größerer Affront besteht darin, dass Herr Igel sogar den Abriss des Würfels verfügt hat, ohne die Stellungnahme des von den Bürgervereinen angerufenen Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin und damit der gewählten Volksvertreter abzuwarten.

An die Stelle des Würfels soll nunmehr, nachdem die Pläne für ein Bundesleistungszentrum für Tischfußball sowie für einen rechtlich gar nicht zulässigen Wasserspielplatz für Kinder vom Tisch sind, ein Gelände für Fahrradständer zur Förderung des Radtourismus entstehen. Außerdem sind Seminarräume im Denkmal sowie andere „kommunale Einrichtungen“, was immer dies sein soll, im ehemaligen Saunagebäude geplant.

Von der Sauna, dem einzigen vielbesuchten Anziehungspunkt in der Region, ist inzwischen auch nicht mehr die Rede.

Was also werden die 8 Millionen Euro zur Sanierung des Denkmals für die Bevölkerung bringen ?

Ein saniertes, die langen Wintermonate weithin verweist bleibendes und binnen kurzer Zeit dem Vandalismus preisgegebenes Kulturdenkmal, dessen Unterhaltung den Steuerzahler jährlich nach Presseberichten bis zu 400 000 Euro kosten wird.

Genommen wird der Bevölkerung neben dem unwiederbringlichen Verlust des Würfels eine Einrichtung, die Sauna, deren Wert durch keine, wie auch immer geartete „kommunale Einrichtung“ ersetzt werden kann.

Wahrhaftig - ein politisches Meisterstück !

Geliefert wird der Bevölkerung ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit der Vertreter einer Partei nicht nur auf Landes-, sondern auch auf kommunaler Ebene.

Wir haben unsere Erfahrung gemacht und werden uns bei der Wahrnehmung unseres Wahlrechts nicht mitschuldig machen an weiteren Fehlleistungen solcher Volksrepräsentanten.


Die Kurzfassung der oben dargelegten Sachlage wurde von langjährig ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Vereins „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ und seines „Runden Tisches“ zum Strandbad Müggelsee erarbeitet.

Wichtige Dokumente zur Sachlage liegen beim Redaktionsteam des „Rahnsdorfer Echos“ zur Einsichtnahme bereit.

Donnerstag, 3. August 2017

Reste des Würfels   28.7.2017





Abriss des Würfels am Strandbad Müggelsee


Zum Demokratieverständnis und zur Sachkompetenz eines SPD Bezirksbürgermeisters



Wahrscheinlich hält er es für sein politisches Meisterstück:


Der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick Oliver Igel hat nunmehr den Abriss des sog. Würfels (ehemalige Großgaststätte) am Strandbad Müggelsee in die Tat umgesetzt.

Damit geht nicht nur ein wesentlicher Teil des historisch verbürgten Strandbad-Ensembles unwiederbringlich verloren. Da an dieser Stelle nach zwingendem Baurecht nie wieder ein Bauwerk errichtet werden darf, wird zudem eine einmalige Chance endgültig vertan, in dem 2100 Quadratmeter umfassenden Raumangebot einen den dringenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechenden gesundheitsorientierten, gastronomischen und nicht zuletzt touristischen Anziehungspunkt zu schaffen,.
Dadurch wird letztlich auch der Glaube an die Redlichkeit und Kompetenz politischer Repräsentanten nachhaltig erschüttert.

Obwohl bereits im April 2017 dem Bürgermeister Igel schriftlich signalisiert worden war, dass Investoren sich bereit erklärt hatten, den Würfel auch im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Denkmals als einem Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung zu entwickeln und zu nutzen, stieß diese Nachricht nicht etwa auf freudiges Interesse , kein Wunder:
Entgegen zahlreicher anderslautender Beteuerungen des Bezirksbürgermeisters Igel gegenüber den Bürgern und Bürgervereinen, gegenüber der Presse, den anderen Medien und mehreren Abgeordneten war der Abriss bereits seit mindestens eineinhalb Jahren und damit von ihm längst beschlossene Sache.

Der Bürgermeister begründete uns, der Bürgerschaft und den Medien gegenüber diese Entscheidung mit immer neuen, auf den ersten Blick glaubhaft wirkenden, bei genauerer Prüfung jedoch widersprüchlichen, unbewiesenen bis hin zu wahrheitswidrigen, teilweise völlig unlogischen sowie offenkundig fadenscheinigen Argumenten.

Die von Herrn Igel versprochene rechtzeitige Durchführung einer öffentlichen Bürgerversammlung (im Vorfeld der von ihm zu treffenden Entscheidungen) mit der Möglichkeit einer echten Bürgerbeteiligung hat nie stattgefunden. An die Stelle eines transparenten Verfahrens unter Berücksichtigung der von der Bürgerschaft vorgebrachten Anliegen trat die obrigkeitsstaatliche Information über die selbstherrlich getroffenen Entscheidungen.

Ein neues, wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept zur ganzjährigen Nutzung des gesamten Strandbadareals kann Herr Igel bis zum heutige Tage nicht vorweisen.

Mit dem nunmehr in Gang gebrachten Abriss setzt er sich nicht nur über den erklärten Willen der drei Bürgervereine hinweg. Er missachtet zudem die übereinstimmenden Voten der „Baukammer Berlin“, des „ Denk mal an Berlin“ und weiterer bundesweit renommierter Fachgremien, die sich einhellig gegen den Abriss des Würfels ausgesprochen haben.
Ein noch größerer Affront besteht darin, dass Herr Igel sogar den Abriss des Würfels verfügt hat, ohne die Stellungnahme des von den Bürgervereinen angerufenen Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin und damit der gewählten Volksvertreter abzuwarten.

An die Stelle des Würfels soll nunmehr, nachdem die Pläne für ein Bundesleistungszentrum für Tischfußball sowie für einen rechtlich gar nicht zulässigen Wasserspielplatz für Kinder vom Tisch sind, ein Gelände für Fahrradständer zur Förderung des Radtourismus entstehen. Außerdem sind Seminarräume im Denkmal sowie andere „kommunale Einrichtungen“, was immer dies sein soll, im ehemaligen Saunagebäude geplant.

Von der Sauna, dem einzigen vielbesuchten Anziehungspunkt in der Region, ist inzwischen auch nicht mehr die Rede.

Was also werden die 8 Millionen Euro zur Sanierung des Denkmals für die Bevölkerung bringen ?

Ein saniertes, die langen Wintermonate weithin verweist bleibendes und binnen kurzer Zeit dem Vandalismus preisgegebenes Kulturdenkmal, dessen Unterhaltung den Steuerzahler jährlich nach Presseberichten bis zu 400 000 Euro kosten wird.

Genommen wird der Bevölkerung neben dem unwiederbringlichen Verlust des Würfels eine Einrichtung, die Sauna, deren Wert durch keine, wie auch immer geartete „kommunale Einrichtung“ ersetzt werden kann.

Wahrhaftig - ein politisches Meisterstück !

Geliefert wird der Bevölkerung ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit der Vertreter einer Partei nicht nur auf Landes-, sondern auch auf kommunaler Ebene.

Wir haben unsere Erfahrung gemacht und werden uns bei der Wahrnehmung unseres Wahlrechts nicht mitschuldig machen an weiteren Fehlleistungen solcher Volksrepräsentanten.


Die Kurzfassung der oben dargelegten Sachlage wurde von langjährig ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Vereins „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ und seines „Runden Tisches“ zum Strandbad Müggelsee erarbeitet.

Wichtige Dokumente zur Sachlage liegen beim Redaktionsteam des „Rahnsdorfer Echos“ zur Einsichtnahme bereit.

Freitag, 16. Juni 2017

Donnerstag, 15. Juni 2017

Petitionsausschuss im Strandbad
Als Reaktion auf die von den Bürgervereinen gegen den Abriss des Würfels eingebrachte Petition entschloss sich der Petitionsausschuss zu einer außergewöhnlichen und begrüßenswerten Maßnahme. Bei einer Ortsbesichtigung 17.5.2017 erörterten der Vorsitzende des Petitionsausschusses Kristian Ronneburg (Die Linke) mit den anwesenden Abgeordneten Schaddach (SPD), Penn (CDU) und Wild (AfD) und den Vertretern des Bezirksamtes unter der Leitung von Bezirksbürgermeister Igel die von den Bürgern gegen den Abriss vorgebrachten Einwände. Die von Seiten des Bezirksamtes vorgebrachten Argumente waren wenig überzeugend und animierten einen der anwesenden Abgeordneten zu der Frage an den Bezirksbürgermeister nach einem möglichen Stopp des Rückbaus. Herr Igel beharrte gegenüber den Volksvertretern auf seiner für uns und viele andere Bürger nicht nachvollziehbaren Entscheidung.


Prof. Dr. Gerhard Zimmer

Samstag, 13. Mai 2017

Sonntag, 23. April 2017

Demonstration am 22.4.2017

Montag, 17. April 2017

Strandbad Müggelsee

SOS am Müggelsee - Abriss ohne Konzept!
So geht das Strandbad baden!


Ohne dass ein Entwicklungsplan und ein Nutzungskonzept für das Strandbadareal vorliegen, beabsichtigt Bezirksbürgermeister Igel bereits vor Beginn der Sanierung durch Abriss unwiderrufliche Tatsachen für alle Zukunft zu schaffen. Aus wasserschutzrechtlichen Gründen darf hier nie wieder gebaut werden.
Von den 8 Millionen Euro, die für die Sanierung des Strandbadareals zur Verfügung stehen, wird für den Abriss eine beträchtliche Summe missbräuchlich verwendet.
Der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ und der „Runde Tisch Strandbad Müggelsee“ haben bereits 2011 ein überzeugendes Nutzungskonzept für das gesamte Strandbadareal vorgelegt, das vom Bezirksamt nachdrücklich befürwortet und schriftlich bestätigt worden war. Sauna, Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich, Physiotherapie, Wassergymnastik, Kinder- und Babyschwimmen, Gastronomie u.a.m. sind Gegenstand des vorgeschlagenen Nutzungskonzepts für Saunagebäude und Würfel.
Der Erhalt der Nebengebäude und des Saunagebäudes und deren ganzjährige Betreibung sichert die Wirtschaftlichkeit des Strandbades (Wartung und Erhaltung) in die Zukunft hinein.
Daher lohnt es sich, die Bausubstanz des Würfels im gesamten Komplex zu erhalten. Er bietet als Stahlbetonskelettbau alle Möglichkeiten einer architektonischen Neugestaltung. Mit dem Abriss würde eine unwiederbringliche und einzigartige Chance endgültig vertan, an diesem Standort für die Bürger und den Tourismus ein für die Region einmaliges attraktives Kleinod zu schaffen.


Warum, Herr Bürgermeister Igel,
wird das vorliegende und ausgereifte Konzept nicht aufgegriffen?


Für uns bleibt nur eine Erklärung:
Das Bezirksamt scheut die Übernahme von Verantwortung für eine gesicherte Zukunft des Strandbadareals. Es interessiert sich nicht für die Vorschläge der Bürger. Wie ist dies zu vereinbaren mit der vielfach geforderten und gepriesenen Einbeziehung des Bürgerwillens?


Tragen Sie, Herr Bürgermeister, nicht die Last, die Zukunft unseres Strandbades
zu verspielen.


Bürger für Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Friedrichshagen
Runder Tisch Strandbad Müggelsee
Förderverein Strandbad Müggelsee i.G.


Kontakt: rahnsdorfer-echo@online.de Tel.: 64 84 99 20 www.buerger-fuer-rahnsdorf.de


04. April 2017

Mittwoch, 1. Februar 2017

Wir sind empört!
Bezirksbürgermeister Igel (SPD) führt Bürger an der Nase herum!
Drei Kleine Anfragen unserer Parteien und Presseberichte brachten es zutage. Bezirksbürgermeister Igel hat uns verschwiegen, dass der Abriss der ehemaligen Großgaststätte im Strandbad Müggelsee schon längst beschlossene Sache ist. Noch auf einer Informationsveranstaltung mit Vertretern des Abgordnetenhauses am 4.7.2016 hatte er angekündigt, Baugutachten in Auftrag zu geben, von deren Ergebnis er Sanierung oder Abriss abhängig machen wollte. In einem Gespräch mit den Vertretern unserer drei Bürgervereine am 14.11.2016 bekräftigte er diese Absicht.
Wer uns nicht glauben möchte, der kann im Maulbeerblatt vom Dezember 2016, S.17 f. nachlesen. Herr von Schell zitiert Herrn Igel: „Ich habe bereits im August (2016, Anm.d.Verf.) auf einer Pressekonferenz gesagt, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um den Zustand des gesamten Ensembles zu ermitteln. Das wird im Frühjahr vorliegen...Können wir nicht abwarten, was die Experten dazu sagen?“ Und Herr von Schell zitiert Herrn Igel indirekt weiter: „Wenn man im nächsten Jahr (2017, Anm.d.V.) wisse, ob und welche Schäden der Würfel verursache, könne man entscheiden. Beseitigt man die Schäden? Oder den ganzen Würfel? Oder lässt man ihn stehen?“ Nur einen Monat später können wir aber im Neuen Deutschland lesen, dass nach Aussage des Bezirksbürgermeisters Igel die „marode Gaststätte“ abgerissen wird, und zu unserem großen Erstaunen „betont der Politiker“: „Von Anfang an stand das fest.“ (ND, 20.1.2017). Was soll man dazu noch sagen, außer, dass Herr Igel den Bürgern, Bürgervereinen, Journalisten und Politikern gegenüber bewusst die Wahrheit verschwiegen hat. Die Bürgervereine und der Runde Tisch kämpfen seit Jahren um eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit des gesamten Strandbadareals und den dafür notwendigen Erhalt der ehemaligen Gaststätte, nicht zuletzt durch eine erfolgreiche Unterschriftensammlung. Und nun stellt sich heraus, dass der Bürgermeister - wahrscheinlich bereits vor fast zwei Jahren - den Abriss des Gebäudes beschlossen hat. Eine solche Missachtung des ehrenamtlichen Bürgerengagements durch den Repräsentanten einer traditionsreichen und ehrbaren Partei bleibt aus der Sicht des Bürgers wie auch des Wählers nicht folgenlos.
Aber nicht nur das. Ein aktuelles Beispiel für die von uns ständig beklagte fehlende Bürgerbeteiligung ist die Tatsache, dass wir aus der Zeitung (!) erfahren, dass der Bezirksbürgermeister Igel erwägt, in den wenigen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten des Denkmals ein Bundesleistungszentrum für Tischfußball unterzubringen (Tagesspiegel, 23.1.2017). Ein Highlight, das den kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen einer immer älter werdenden Rahnsdorfer Bevölkerung entspricht? Bezirksbürgermeister Igel zum Tischfußball: „Wir sind grundsätzlich dafür offen.“ „Wir“, das sind er und seine Verwaltung. Eine Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung findet nicht statt. Es wird weiterhin rücksichtslos und selbstherrlich entschieden.


Wir fordern Ehrlichkeit im Umgang mit engagierten Bürgern.
Wir fordern die Einrichtung eines Planungsteams, an dem auch Bürger und Bürgervereine mitwirken können.
Wir fordern die Entwicklung eines tragfähigen wirtschaftlichen und sozialen Konzepts für das gesamte Strandbadareal, bevor Gebäude unwiederbringlich abgerissen werden.

Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die Kleinen Anfragen der Parteien an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zum Thema Sanierung des Strandbades vom 14.12.2016 und über das von uns und dem Runden Tisch favorisierte Nutzungskonzept:
http://www.buerger-fuer-rahnsdorf.de/recho.html (Artikel im Rahnsdorfer Echo Februar/März 2011, Dezember 2015/Januar 2016 und April/Mai 2016)


Monika Zimmer, Dr.jur.habil.Gerhard Zimmer
Mitglieder des BfR und des Runden Tisches Strandbad Müggelsee 27.1.2017

Samstag, 21. Januar 2017

Bezirksbürgermeister Igel (SPD) will die ehemalige Großgaststätte im  Strandbad noch in diesem Frühjahr abreißen lassen!

 Dabei hat er noch im August 2016 auf einer Pressekonferenz (! und dafür gibt es so einige Zeugen) Folgendes gesagt, und an dieser Stelle soll aus einem Interview mit ihm im Maulbeerblatt zitiert werden: "Ich habe bereits im August auf einer Pressekonferenz gesagt, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um den Zustand des gesamten Ensembles zu ermitteln. Das wird im Frühjahr vorliegen...Wenn man im nächsten Früjahr (2017, Anm.d.Verf.)  wisse, ob und welche Schäden der Würfel verursache, könne man entscheiden: Beseitigt  man die Schäden? Oder den ganzen Würfel? Oder lässt man ihn stehen?"(Dietrich von Schell, Alea iacta est?, MaulbeerBlatt, Dezember 2016, S.16 ff.) Wie kann Herr Igel dann im Januar 2017  gegenüber der Zeitung ND Folgendes behaupten, ohne unglaubwürdig zu werden: "Wenn man es genau nimmt, sind die Würfel bereits gefallen. Das bestätigt jedenfalls Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) dem "nd". Nach seiner Aussage soll die marode Großgaststätte...abgerissen werden. 'Von Anfang an stand das fest', betont der Politiker. Das habe der Bund, der gemeinsam mit dem Land Berlin die geplante Sanierung des Strandbades finanziell fördert, auch stets deutlich gemacht. 'Erst Rückbau des in den 1970er Jahren errichteten Gastronomiegebäudes, dann Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage', sagt Igel.
 
Bilden Sie sich bitte  Ihre eigene Meinung!

Bitte informieren Sie sich noch einmal über das Konzept, das unser Verein und der Runde Tisch favorisieren:

http://www.buerger-fuer-rahnsdorf.de/recho.html

Rahnsdorfer Echo vom April/Mai 2016


 

Auwertung der Kleinen Anfragen  vom 14.12.2016  zur Sanierung des Strandbades Müggelsee


Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Philipp Wohlfeil, DIE LINKE


Auswertung:
  • Bereits in der Aufgabenstellung zum Vergabeverfahren wird die Sanierung der ehemaligen Großgaststätte ausgeklammert, d.h. der Abriss des Gebäudes ist bereits beschlossene Sache.
  • Die Frage nach den Gründen für den anscheinend bereits beschlossenen Abriss der ehemaligen Großgaststätte beantwortet das Bezirksamt nicht.


Am 4.7.2016, auf einem von der Abgeordneten Renate Harant organisiertem Treffen hatte Bezirksbürgermeister Igel den Eindruck erweckt, dass eine Entscheidung über den Abriss der ehemaligen Großgaststätte noch nicht gefallen sei. Vor Abgeordneten, Pressevertretern und Mitgliedern von Bürgervereinen hatte er angekündigt, ein Baugutachten einzuholen und davon die Entscheidung über den Abriss abhängig zu machen. Wider besseren Wissens hatte er nicht wahrheitsgemäß geantwortet.


Kleine Anfrage an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0039 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Karl Rößler, AfD

Auswertung:
  • Das Bezirksamt führt „planungsrechtliche Gründe“ für den Abriss der ehemaligen Großgaststätte an. Welche sind das? Uns sind keine bekannt.
  • Der Abriss wird begründet mit dem schlechten Erhaltungszustand des Gebäudes. Dafür fehlen jedoch die Nachweise, es gibt keine Baugutachten. Auch für die Behauptung, die ehemalige Großgaststätte schädige das Denkmal, gibt es noch immer keine Nachweise.
Der Abriss wird begründet mit der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der historischen Gesamtanlage. In einem Gespräch mit Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde am......erklärten diese gegenüber dem Runden Tisch, gegen die Erhaltung und wirtschaftliche Nutzung der ehemaligen Großgasttstätte gebe es keine Einwände unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes. Die vom Bezirksamt erwähnte Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 31.8.2016 ist offenzulegen.

Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Ralph Korbus

Auswertung:
  • Das Bezirkamt erklärt, dass die vom Bund und dem Land Berlin für die Sanierung des Strandbades bewilligten Gelder auch für nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude verwendet werden können.
  • Das Bezirksamt gibt bereits jetzt dem zukünftigen Betreiber und seinem Nutzungskonzept die Schuld, sollten „langfristig zusätzliche Bauunterhaltungsmittel erforderlich“ sein.
Das Bezirksamt vergisst, dass es nach §9 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet ist, „Denkmale ...so zu nutzen, daß ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist“.
Dazu gehört die Prüfung der Wirtschaftlichkeit vor Beginn weiterer Planungen, vor Abriss von evtl. für die Wirtschaftlichkeit wichtigen Gebäuden und auch die Entwicklung eines Konzepts vor der Suche nach einem Betreiber. Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Denkmals (s.§ 9) handelt es sich bei dem Mehrzweckgebäude und der ehemaligen Großgaststätte um dienende Gebäude.
  • Das Bezirksamt schließt eine Bürgerbeteiligung aus! Es will die Bürger nur informieren. Den Abriss der ehemaligen Großgaststätte hat Bezirksbürgermeister Igel ja nun schon beschlossen - ohne die Bürger mit einzubeziehen.
14.1.2017

Donnerstag, 19. Januar 2017

Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick vom 14.12.2016 zur  Sanierung des Strandbades

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos

Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten

Herrn Philipp Wohlfeil – Fraktion DIE LINKE

Sanierung des Strandbad Müggelsee

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Aufgabenstellung lag dem Vergabeverfahren zugrunde?
2. Welche Gebäude des Strandbadareals wurden neben dem denkmalgeschützten
Baukörper in die Ausschreibung einbezogen? Welche Gründe gibt es für den Fall,
dass die ehemalige Großgaststätte nicht Gegenstand der vom Bezirksamt veranlassten
Ausschreibung war?
3. Welche Firmen werden im Ergebnis der am 17. November beendeten Ausschreibung
dementsprechende Aufträge erhalten?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die Gesamtmaßnahme umfasst die denkmalgerechte Sanierung der historischen Bausubstanz
sowie die energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes (Sauna).
1. LOS 1
Sanierung der denkmalgeschützten Bauteile mit Bauzustandsuntersuchung, Erarbeitung
eines Sanierungskonzeptes, die erforderlichen Planungsleistungen, bauphysikalische
Gutachten und Regenentwässerungskonzept
2. LOS 2
Planung Umbau Mehrzweckgebäude Lph 2--5 nach HOAI § 34.
Zu Frage 2.)
Neben dem Denkmalensemble war das Mehrzweckgebäude Gegenstand der Ausschreibung.
Die ehemalige Großgaststätte soll bauvorbereitend zurückgebaut werden.
Die Vergabe dieser Planungsleistungen erfolgte separat.
Zu Frage 3.)
Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Vergabeentscheidung wird
im Februar 2017 erwartet.
Nach § 5 Absatz 2 der VgV besteht eine vertrauliche Verwahrpflicht der Angebote, so
dass Auskünfte zu einem laufenden Verfahren nicht erteilt werden können.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 1,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 55,96 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel



Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos

Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0039 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten

Herrn Karl Rößler – Fraktion der AfD

Sanierung des Strandbad Müggelsee

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welches Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt den geplanten Sanierungsmaßnahmen
im gesamten Strandbadareal (einschließlich Heizhaus, Sauna und Großgaststätte)
zugrunde?
2. Inwieweit ist diesbezüglich das vom Bezirksamt im Jahre 2011 mehrfach befürwortete
und bestätigte ganzjährige Nutzungskonzept mit in die Planung einbezogen worden?
3. Gibt es alternativ zu diesem Konzept ein anderes, das eine ganzjährige wirtschaftliche
Nutzung sicherstellt und, wenn ja, welches?
4. Welche Gründe sprechen gegen den Fortbestand der ehemaligen Großgaststätte
und der Sauna?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Für die Bewirtschaftung der Gesamtanlage wird ein Betreiber gesucht, der natürlich
darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten /-konzepte aufzeigen kann. Das Interessenbekundungsverfahren
wird zeitnah eingeleitet.
Während die ursprüngliche Nutzung des Funktionsgebäude (Lagerflächen für Bojen,
Strandkörbe, Garderoben, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen im halbrunden
Mittelbau) beibehalten wird, werden die Räumlichkeiten des Eingangsgebäudes von der
Strandbadverwaltung / dem Betreiber genutzt. Großflächige zur Vermietung vorgesehene
Räumlichkeiten werden im denkmalgeschützten Funktionsgebäude ebenfalls geschaffen.
Das östlich angrenzende Mehrzweckgebäude wird ebenfalls kommunal genutzt. Hier
sollen zukünftig Schulungsräume und eine Cafeteria mit Außenterrasse eingerichtet
werden. Das am Fürstenwalder Damm gelegene Heizhaus ist nicht Gegenstand dieser
Baumaßnahme. Lediglich die hier befindlichen technischen Anlagen werden in diesem
Zusammenhang erneuert. Die ehemalige Großgaststätte wird aus planungsrechtlichen
Gründen ersatzlos zurückgebaut.
Vor kurzem erreichte uns die Nachricht, dass Interesse besteht, an diesem Standort ein
Bundesleistungszentrum zu etablieren. Das Vorhaben wird geprüft und könnte eine ergänzende
Ganzjahresnutzung darstellen.
Zu Frage 2.)
Vom Bezirk wird eine ganzjährige Nutzung des Gesamtareals angestrebt.
Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen (bauphysikalische Ertüchtigung, Erneuerung
und Optimierung der technischen Infrastruktur und Anlagentechnik) werden im
Rahmen der Gesamtmaßnahme berücksichtigt. Die Gebäude werden für die Neunutzung
vorbereitet, sanitäre Anlagen / die technische Infrastruktur erneuert. Darüber hinaus
können Raumstrukturen - je nach Erfordernis - durch den Einbau von Leichtbauwänden
angepasst / verändert werden.
Zu Frage 3.)
Siehe Frage 1
Zu Frage 4.)
Das ehemalige Gaststättengebäude grenzt unmittelbar an die Dachterrassen des unter
Denkmalschutz stehenden Funktionsgebäudes an und beeinträchtigt somit das Erscheinungsbild
der historischen Gesamtanlage. Auf Grund seiner Lage, Gestaltung und
Kubatur fügt es sich nicht in das denkmalgeschützte Ensemble ein, sondern übertönt
die historischen Bauwerke. Aus denkmalfachlicher Sicht (Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde
vom 31.08.2016) ist das ehemalige Gastronomiegebäudes nicht erhaltenswert
und sollte im Sinne des Denkmals zurückgebaut werden. Zudem ist die Architektur
des Gastronomiegebäudes von minderer Qualität bzw. weist in Folge des jahrelangen
Leerstandes einen sehr schlechten Erhaltungszustand auf. Die Innenausbauten
sind abgängig und überholt. Eine mögliche Erhaltung des Bauwerks hätte einen
ganzheitlichen Rück- und anschließenden Wiederaufbau des Baukörpers zur Folge.
Diese Maßnahmen wären aus baufachlicher Sicht unwirtschaftlich. Eine Instandsetzung
/ umfangreiche Sanierung wird daher ausgeschlossen. Zudem ist das Errichten, Wiederherstellen,
Erweitern und Ändern von baulichen Anlagen nach der Wasserschutzgebietsverordnung
Friedrichshagen (vgl. §11 Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen)
verboten.
Das östlich des Denkmals gelegene Mehrzweckgebäude (Sauna) bleibt erhalten und
wird energetisch saniert.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,5 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 139,90 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel



Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos

Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten

Herrn Ralph Korbus – Fraktion der CDU

Sanierung des Strandbad Müggelsee

Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es nachprüfbar konkrete Belege bzw. Auflagen, die die Behauptung rechtfertigen,
dass die für die Sanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich
für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet werden
dürfen und, wenn ja, welche?
2. Könnte durch den Erhalt von Großgaststätte und Sauna die vom Denkmalschutzgesetz
§ 9 geforderte Wirtschaftlichkeit erreicht werden, sodass keine laufenden zusätzlichen
öffentlichen Unterhaltungsmittel nötig sind?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Bezirksamt vorgesehen, um die versprochene
höchstmögliche Bürgerbeteiligung in angemessener Weise und zeitnah, etwa
in Form eines beratenden Gremiums, in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die im Fördermittelantrag vom 23.03.2015 definierten Maßnahmen und Instandsetzungsziele
werden vom Bund und dem Land Berlin gefördert. Diese beschränken sich
nicht ausschließlich auf die denkmalgeschützte Bausubstanz, sondern schließen zudem
die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude (Mehrzweckgebäude und ehemalige
Großgaststätte) ebenfalls ein.
Die Bundeszuwendung für das Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 14.06.2016 bestätigt,
ein Zuwendungsbescheid – mit entsprechenden Auflagen - liegt jedoch noch
nicht vor. Dieser wird erst nach geprüfter Bauplanungsunterlage erteilt.
Zu Frage 2.)
Das um 1976 entstandene Mehrzweck- und das Gastronomiegebäude sind nicht Bestandteil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage und fallen somit nicht unter
§9 des Berliner Denkmalschutzgesetztes.
Während das ehemalige Gastronomiegebäude aus planungsrechtlichen Gründen zurückgebaut
werden muss, soll das Mehrzweckgebäude kommunal genutzt werden. Das
ursprüngliche Raumprogramm des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Lagerflächen
für Bojen, Strandkörbe, Garderoben / Umkleiden, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen
im halbrunden Mittelbau etc.) soll beibehalten werden. Im Eingangsgebäude
werden Büroräume für die zukünftige Strandbadverwaltung / den Betreiber geschaffen.
Nach erfolgter Instandsetzung der Gesamtanlage und durch Erneuerung und Optimierung
der gesamten Anlagentechnik können die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten
dauerhaft gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den ersten
fünf Jahren der Instandsetzungsaufwand gering ausfallen wird. Ob langfristig zusätzliche
Bauunterhaltsmittel erforderlich sind, ist nicht zuletzt auch vom zukünftigen Betreiber-
/ Nutzungskonzept abhängig. Hierfür wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Zu Frage 3.)
Nach erfolgten Voruntersuchungen bzw. Erarbeitung eines denkmalgerechten Instandsetzungs-
und Sanierungskonzeptes können der Öffentlichkeit erste Arbeitsergebnisse
vorgestellt und diskutiert werden. Die Bauplanungsunterlage wird voraussichtlich im Mai
/ Juni 2017 vorliegen.
Darüber hinaus wären regelmäßige Informationsveranstaltungen – in denen der aktuelle
Planungsstand vorgestellt wird – möglich.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 111,92 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel
Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos
Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten
Herrn Ralph Korbus – Fraktion der CDU
Sanierung des Strandbad Müggelsee
Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es nachprüfbar konkrete Belege bzw. Auflagen, die die Behauptung rechtfertigen,
dass die für die Sanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich
für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet werden
dürfen und, wenn ja, welche?
2. Könnte durch den Erhalt von Großgaststätte und Sauna die vom Denkmalschutzgesetz
§ 9 geforderte Wirtschaftlichkeit erreicht werden, sodass keine laufenden zusätzlichen
öffentlichen Unterhaltungsmittel nötig sind?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Bezirksamt vorgesehen, um die versprochene
höchstmögliche Bürgerbeteiligung in angemessener Weise und zeitnah, etwa
in Form eines beratenden Gremiums, in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die im Fördermittelantrag vom 23.03.2015 definierten Maßnahmen und Instandsetzungsziele
werden vom Bund und dem Land Berlin gefördert. Diese beschränken sich
nicht ausschließlich auf die denkmalgeschützte Bausubstanz, sondern schließen zudem
die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude (Mehrzweckgebäude und ehemalige
Großgaststätte) ebenfalls ein.
Die Bundeszuwendung für das Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 14.06.2016 bestätigt,
ein Zuwendungsbescheid – mit entsprechenden Auflagen - liegt jedoch noch
nicht vor. Dieser wird erst nach geprüfter Bauplanungsunterlage erteilt.
Zu Frage 2.)
Das um 1976 entstandene Mehrzweck- und das Gastronomiegebäude sind nicht Bestandteil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage und fallen somit nicht unter
§9 des Berliner Denkmalschutzgesetztes.
Während das ehemalige Gastronomiegebäude aus planungsrechtlichen Gründen zurückgebaut
werden muss, soll das Mehrzweckgebäude kommunal genutzt werden. Das
ursprüngliche Raumprogramm des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Lagerflächen
für Bojen, Strandkörbe, Garderoben / Umkleiden, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen
im halbrunden Mittelbau etc.) soll beibehalten werden. Im Eingangsgebäude
werden Büroräume für die zukünftige Strandbadverwaltung / den Betreiber geschaffen.
Nach erfolgter Instandsetzung der Gesamtanlage und durch Erneuerung und Optimierung
der gesamten Anlagentechnik können die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten
dauerhaft gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den ersten
fünf Jahren der Instandsetzungsaufwand gering ausfallen wird. Ob langfristig zusätzliche
Bauunterhaltsmittel erforderlich sind, ist nicht zuletzt auch vom zukünftigen Betreiber-
/ Nutzungskonzept abhängig. Hierfür wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Zu Frage 3.)
Nach erfolgten Voruntersuchungen bzw. Erarbeitung eines denkmalgerechten Instandsetzungs-
und Sanierungskonzeptes können der Öffentlichkeit erste Arbeitsergebnisse
vorgestellt und diskutiert werden. Die Bauplanungsunterlage wird voraussichtlich im Mai
/ Juni 2017 vorliegen.
Darüber hinaus wären regelmäßige Informationsveranstaltungen – in denen der aktuelle
Planungsstand vorgestellt wird – möglich.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 111,92 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel