Auwertung der Kleinen Anfragen vom 14.12.2016 zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Philipp Wohlfeil, DIE LINKE
Auswertung:
- Bereits in der Aufgabenstellung zum Vergabeverfahren wird die
Sanierung der ehemaligen Großgaststätte ausgeklammert, d.h. der
Abriss des Gebäudes ist bereits beschlossene Sache.
- Die Frage nach den Gründen für den anscheinend bereits
beschlossenen Abriss der ehemaligen Großgaststätte beantwortet das
Bezirksamt nicht.
Am 4.7.2016, auf einem von der Abgeordneten Renate Harant organisiertem Treffen hatte Bezirksbürgermeister Igel den Eindruck erweckt, dass eine Entscheidung über den Abriss der ehemaligen Großgaststätte noch nicht gefallen sei. Vor Abgeordneten, Pressevertretern und Mitgliedern von Bürgervereinen hatte er angekündigt, ein Baugutachten einzuholen und davon die Entscheidung über den Abriss abhängig zu machen. Wider besseren Wissens hatte er nicht wahrheitsgemäß geantwortet.
Kleine
Anfrage an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des
Strandbades Müggelsee
Nr.KA
VIII / 0039 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Karl Rößler, AfD
Auswertung:
- Das Bezirksamt führt
„planungsrechtliche Gründe“ für den Abriss der ehemaligen
Großgaststätte an. Welche sind das? Uns sind keine
bekannt.
- Der Abriss wird begründet
mit dem schlechten Erhaltungszustand des Gebäudes. Dafür fehlen
jedoch die Nachweise, es gibt keine Baugutachten. Auch für
die Behauptung, die ehemalige Großgaststätte schädige das
Denkmal, gibt es noch immer keine Nachweise.
Nr.KA
VIII / 0037 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Ralph Korbus
Auswertung:
- Das Bezirkamt erklärt, dass die vom Bund und dem Land Berlin für die Sanierung des Strandbades bewilligten Gelder auch für nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude verwendet werden können.
- Das Bezirksamt gibt bereits jetzt dem zukünftigen Betreiber und seinem Nutzungskonzept die Schuld, sollten „langfristig zusätzliche Bauunterhaltungsmittel erforderlich“ sein.
Das Bezirksamt vergisst, dass es
nach §9 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet ist, „Denkmale
...so zu nutzen, daß ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist“.
Dazu gehört die Prüfung
der Wirtschaftlichkeit vor Beginn
weiterer Planungen, vor Abriss
von evtl. für die Wirtschaftlichkeit wichtigen Gebäuden und auch
die Entwicklung eines Konzepts vor
der Suche nach einem Betreiber. Unter dem Gesichtspunkt einer
nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Denkmals (s.§ 9) handelt es sich
bei dem Mehrzweckgebäude und der ehemaligen Großgaststätte um
dienende Gebäude.- Das
Bezirksamt schließt eine Bürgerbeteiligung aus! Es will die Bürger
nur informieren. Den
Abriss der ehemaligen Großgaststätte hat Bezirksbürgermeister
Igel ja nun schon beschlossen - ohne die Bürger mit einzubeziehen.
14.1.2017