Informationen über die Bezirksregion Rahnsdorf finden Sie auf dieser Seite des Bezirksamtes:
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Mittwoch, 6. Januar 2016
Dienstag, 22. Dezember 2015
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Ausgabe 15/06 - Dezember 2015 / Januar 2016 (ca. 5 MB)
8 Millionen für das Strandbad Müggelsee
Ausgabe 15/06 - Dezember 2015 / Januar 2016 (ca. 5 MB)
Das neue Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee
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Trauerspiel oder Lachnummer?
Das hätte nun wahrhaftig bereits im Mai passieren können!
Um der von interessierter Seite zielgerichtet betriebenen Verbreitung unhaltbarer Gerüchte entgegenzuwirken und um der Wahrhaftigkeit willen bedarf es zu den skandalösen Vorgängen um das Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee nunmehr noch einmal einer abschließenden Darstellung der tatsächlichen Vorgänge.
Endlich - am 22. Oktober - hat der dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellte Fachbereich Facility Management (FM) den seit Mai bestehenden Zaun am neuen Klettergerüst im Strandbad Müggelsee entfernt. Damit besteht nunmehr für die Kinder - leider erst ab Beginn der tristen Novembertage - die Möglichkeit, das bereits am 11. Mai von einer Fachfirma entsprechend allen Sicherheitsanforderungen aufgestellte, zur öffentlichen Nutzung freigegebene, aus Spendengeldern finanzierte Kinderspielgerät zu nutzen. Aufgrund einer Kette immer neuer bürokratischer Einfälle von Seiten des Fachbereiches FM war den Kindern während der gesamten Sommerzeit die Nutzung des Spielgerätes verwehrt. Der Grund dafür waren immer neue Einwände des Fachbereiches FM gegen die Inbetriebnahme des neuen Spielgerätes, die jedem unbefangenen Bürger als haltlos und an den Haaren herbeigezogen erscheinen mussten: eine Kette bürokratischer Einfälle des Bezirksamtes, Fachbereich FM. Die Lachnummer des Jahres. Zum Nachvollzug seien anschließend die wichtigsten „bürokratischen Einfälle“ des Fachbereiches FM in chronologischer Reihenfolge notiert.
Einfall 1: Im Strandbad dürfe gar kein Spielplatz betrieben werden, da sich das Bad in einer Wasserschutzzone befinde. Der Verein müsse erst einen Antrag bei den Berliner Forsten stellen. Tatsache ist, dass bereits im Jahre 2012 der Bezirk Treptow-Köpenick die Wiederherstellung eines Kinderspielplatzes beim Senat beantragt und im Januar 2013 vom Senat die schriftliche unbefristete Zustimmung erhalten hatte, im Strandbad Müggelsee kleinere Spielgeräte aufzustellen. Bezirksbürgermeister Igel hatte selbst den Spielplatz im August 2013 anlässlich des Müggelseeschwimmens eingeweiht. Ein erstes kleines, von Spendengeldern finanziertes Spielgerät war von unserem Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ erworben und ohne jeden Einwand von Seiten des Fachbereiches FM vor der Einweihung installiert worden. Damit sollte - auch dem Bezirksbürgermeister und seinem Fachbereich FM - klar sein, dass die Genehmigung für einen Spielplatz im Strandbad vorlag und die Zuständigkeit des Bezirkes hierfür gegeben war und ist.
Einfall 2: Das vom Bürgerverein neu aufgestellte Spielgerät sei ein von der Genehmigung des Senats nicht gedecktes großes Spielgerät und dürfe daher nicht aufgestellt werden. Um diese Frage zu klären, wandte sich eine Mitarbeiterin des für das Strandbad zuständigen Fachbereiches FM, im Einverständnis mit ihren Vorgesetzten, über den Kopf des Bezirksbürgermeisters hinweg direkt an die Senatsbehörde. Diese entschied: Es handelt sich bei dem aufgestellten Gerät um ein kleineres Spielgerät, das aufgestellt werden kann. Trotz dieser Auskunft blieb das Spielgerät gesperrt.
Einfall 3: Der von uns bestellte zertifizierte Spielsand, der in der erforderlichen Fallschutzhöhe von 30 cm eingebracht werden sollte, entspreche nicht den Anforderungen, die für Spielplätze in Wasserschutzzonen gelten. Mit diesem Einwand wurde drei Wochen nach Aufstellen des Spielgerätes das Abladen des Spielsandes verboten, obwohl die geforderte Qualität des Sandes durch ein von uns dem Fachbereich FM vorgelegtes Zertifikat nachgewiesen wurde. Erst viele Wochen später musste der Fachbereich FM eingestehen, dass der von uns gekaufte Sand nicht nur in der Wasserschutzzone II sondern sogar auch für Spielsande in Kinderkrippen geeignet ist. Die Klärung dieses vom Fachbereich FM aufgeworfenen „Problems“ führte dazu, dass wir den Spielsand erneut bestellen mussten. Er wurde erneut geliefert, die Grube wurde verfüllt. Trotzdem wurde das Spielgerät nicht zum Spielen freigegeben.
Einfall 4: Ende Juli beauftragte uns der Fachbereich FM schriftlich, die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für das zweite Spielgerät durch einen öffentlich bestellten unabhängigen Gutachter bestätigen zu lassen. Der Fachbereich FM erhob diese Forderung, obwohl eine zertifizierte Abnahme des Spielgerätes durch die Fachfirma erfolgt war und obwohl im Bezirksamt ein gesonderter Fachbereich mit geeignetem Fachpersonal besteht, der alle zum Bezirksamt Treptow-Köpenick gehörenden Spielplätze und deren Spielgeräte technisch umfassend betreut und den gesetzlichen Vorschriften gemäß turnusmäßig überwacht, also dafür selbstverständlich keine öffentlich bestellten Gutachter benötigt werden. Dennoch bestellte unser Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ auf eigene Kosten einen vereidigten Sachverständigen, der die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit des Gerätes bescheinigte und zugleich die Empfehlung aussprach, zwei Schrauben auszutauschen. Da das Spielgerät jedoch weiterhin gesperrt blieb, konnte auch dieses Ansinnen des Fachbereiches FM nur als weitere Schikane gewertet werden.
Einfall 5: Der Verein solle mit dem Bezirksamt einen Nutzungsvertrag „zum Betrieb eines kleinen Kinderspielplatzes mit max. 2 Spielgeräten“ abschließen, den Spielplatz in eigener Verantwortung betreiben, alle Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten übernehmen. Lächerlich, da das rechtlich gar nicht möglich ist. Das Spielgerät blieb gesperrt.
Einfall 6: Der Verein dürfe wählen: Entweder er unterschreibe den in „Einfall 5“ genannten Nutzungsvertrag oder einen Schenkungsvertrag, in dem er dem Bezirksamt das Spielgerät übereigne. Zudem seien da ja auch noch die beiden Schrauben, deren Austausch der Gutachter empfohlen hatte. Wenn dies geschehen sei, dann werde der Zaun entfernt. Einfall 6 wurde am 8. September von Herrn K. als stellvertretendem Leiter des Fachbereiches FM, formuliert. Was Herr K. offensichtlich nicht wusste, war, dass der Bürgerverein die beiden Schrauben schon längst ausgetauscht und dies dem Bezirksamt Mitte August angezeigt hatte. Aber Herr K. wollte der Aussage des Vereins keinen Glauben schenken und sich in dieser gewichtigen Frage persönlich an den Bezirksbürgermeister wenden. Herr K. sagte zu, im Falle einer positiven Auskunft des Bezirksbürgermeisters Igel werde die Umzäunung umgehend entfernt. Der Leser ahnt, was dann geschah.
Einfall 7: Ende September forderte der Bezirksbürgermeister Igel unseren Verein auf, das Spielgerät dem Bezirksamt „per Zweizeiler“ zu schenken, obwohl das Eigentum am Spielgerät kraft Gesetzes bereits durch die Verbindung mit dem Grund und Boden auf das Land Berlin übergegangen war. Von Schrauben war nicht mehr die Rede. Das Spielgerät blieb weiterhin umzäunt.
Trauerspiel oder Lachnummer?
Das hätte nun wahrhaftig bereits im Mai passieren können!
Um der von interessierter Seite zielgerichtet betriebenen Verbreitung unhaltbarer Gerüchte entgegenzuwirken und um der Wahrhaftigkeit willen bedarf es zu den skandalösen Vorgängen um das Kinderspielgerät im Strandbad Müggelsee nunmehr noch einmal einer abschließenden Darstellung der tatsächlichen Vorgänge.
Endlich - am 22. Oktober - hat der dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellte Fachbereich Facility Management (FM) den seit Mai bestehenden Zaun am neuen Klettergerüst im Strandbad Müggelsee entfernt. Damit besteht nunmehr für die Kinder - leider erst ab Beginn der tristen Novembertage - die Möglichkeit, das bereits am 11. Mai von einer Fachfirma entsprechend allen Sicherheitsanforderungen aufgestellte, zur öffentlichen Nutzung freigegebene, aus Spendengeldern finanzierte Kinderspielgerät zu nutzen. Aufgrund einer Kette immer neuer bürokratischer Einfälle von Seiten des Fachbereiches FM war den Kindern während der gesamten Sommerzeit die Nutzung des Spielgerätes verwehrt. Der Grund dafür waren immer neue Einwände des Fachbereiches FM gegen die Inbetriebnahme des neuen Spielgerätes, die jedem unbefangenen Bürger als haltlos und an den Haaren herbeigezogen erscheinen mussten: eine Kette bürokratischer Einfälle des Bezirksamtes, Fachbereich FM. Die Lachnummer des Jahres. Zum Nachvollzug seien anschließend die wichtigsten „bürokratischen Einfälle“ des Fachbereiches FM in chronologischer Reihenfolge notiert.
Einfall 1: Im Strandbad dürfe gar kein Spielplatz betrieben werden, da sich das Bad in einer Wasserschutzzone befinde. Der Verein müsse erst einen Antrag bei den Berliner Forsten stellen. Tatsache ist, dass bereits im Jahre 2012 der Bezirk Treptow-Köpenick die Wiederherstellung eines Kinderspielplatzes beim Senat beantragt und im Januar 2013 vom Senat die schriftliche unbefristete Zustimmung erhalten hatte, im Strandbad Müggelsee kleinere Spielgeräte aufzustellen. Bezirksbürgermeister Igel hatte selbst den Spielplatz im August 2013 anlässlich des Müggelseeschwimmens eingeweiht. Ein erstes kleines, von Spendengeldern finanziertes Spielgerät war von unserem Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ erworben und ohne jeden Einwand von Seiten des Fachbereiches FM vor der Einweihung installiert worden. Damit sollte - auch dem Bezirksbürgermeister und seinem Fachbereich FM - klar sein, dass die Genehmigung für einen Spielplatz im Strandbad vorlag und die Zuständigkeit des Bezirkes hierfür gegeben war und ist.
Einfall 2: Das vom Bürgerverein neu aufgestellte Spielgerät sei ein von der Genehmigung des Senats nicht gedecktes großes Spielgerät und dürfe daher nicht aufgestellt werden. Um diese Frage zu klären, wandte sich eine Mitarbeiterin des für das Strandbad zuständigen Fachbereiches FM, im Einverständnis mit ihren Vorgesetzten, über den Kopf des Bezirksbürgermeisters hinweg direkt an die Senatsbehörde. Diese entschied: Es handelt sich bei dem aufgestellten Gerät um ein kleineres Spielgerät, das aufgestellt werden kann. Trotz dieser Auskunft blieb das Spielgerät gesperrt.
Einfall 3: Der von uns bestellte zertifizierte Spielsand, der in der erforderlichen Fallschutzhöhe von 30 cm eingebracht werden sollte, entspreche nicht den Anforderungen, die für Spielplätze in Wasserschutzzonen gelten. Mit diesem Einwand wurde drei Wochen nach Aufstellen des Spielgerätes das Abladen des Spielsandes verboten, obwohl die geforderte Qualität des Sandes durch ein von uns dem Fachbereich FM vorgelegtes Zertifikat nachgewiesen wurde. Erst viele Wochen später musste der Fachbereich FM eingestehen, dass der von uns gekaufte Sand nicht nur in der Wasserschutzzone II sondern sogar auch für Spielsande in Kinderkrippen geeignet ist. Die Klärung dieses vom Fachbereich FM aufgeworfenen „Problems“ führte dazu, dass wir den Spielsand erneut bestellen mussten. Er wurde erneut geliefert, die Grube wurde verfüllt. Trotzdem wurde das Spielgerät nicht zum Spielen freigegeben.
Einfall 4: Ende Juli beauftragte uns der Fachbereich FM schriftlich, die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für das zweite Spielgerät durch einen öffentlich bestellten unabhängigen Gutachter bestätigen zu lassen. Der Fachbereich FM erhob diese Forderung, obwohl eine zertifizierte Abnahme des Spielgerätes durch die Fachfirma erfolgt war und obwohl im Bezirksamt ein gesonderter Fachbereich mit geeignetem Fachpersonal besteht, der alle zum Bezirksamt Treptow-Köpenick gehörenden Spielplätze und deren Spielgeräte technisch umfassend betreut und den gesetzlichen Vorschriften gemäß turnusmäßig überwacht, also dafür selbstverständlich keine öffentlich bestellten Gutachter benötigt werden. Dennoch bestellte unser Verein „Bürger für Rahnsdorf e.V.“ auf eigene Kosten einen vereidigten Sachverständigen, der die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit des Gerätes bescheinigte und zugleich die Empfehlung aussprach, zwei Schrauben auszutauschen. Da das Spielgerät jedoch weiterhin gesperrt blieb, konnte auch dieses Ansinnen des Fachbereiches FM nur als weitere Schikane gewertet werden.
Einfall 5: Der Verein solle mit dem Bezirksamt einen Nutzungsvertrag „zum Betrieb eines kleinen Kinderspielplatzes mit max. 2 Spielgeräten“ abschließen, den Spielplatz in eigener Verantwortung betreiben, alle Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten übernehmen. Lächerlich, da das rechtlich gar nicht möglich ist. Das Spielgerät blieb gesperrt.
Einfall 6: Der Verein dürfe wählen: Entweder er unterschreibe den in „Einfall 5“ genannten Nutzungsvertrag oder einen Schenkungsvertrag, in dem er dem Bezirksamt das Spielgerät übereigne. Zudem seien da ja auch noch die beiden Schrauben, deren Austausch der Gutachter empfohlen hatte. Wenn dies geschehen sei, dann werde der Zaun entfernt. Einfall 6 wurde am 8. September von Herrn K. als stellvertretendem Leiter des Fachbereiches FM, formuliert. Was Herr K. offensichtlich nicht wusste, war, dass der Bürgerverein die beiden Schrauben schon längst ausgetauscht und dies dem Bezirksamt Mitte August angezeigt hatte. Aber Herr K. wollte der Aussage des Vereins keinen Glauben schenken und sich in dieser gewichtigen Frage persönlich an den Bezirksbürgermeister wenden. Herr K. sagte zu, im Falle einer positiven Auskunft des Bezirksbürgermeisters Igel werde die Umzäunung umgehend entfernt. Der Leser ahnt, was dann geschah.
Einfall 7: Ende September forderte der Bezirksbürgermeister Igel unseren Verein auf, das Spielgerät dem Bezirksamt „per Zweizeiler“ zu schenken, obwohl das Eigentum am Spielgerät kraft Gesetzes bereits durch die Verbindung mit dem Grund und Boden auf das Land Berlin übergegangen war. Von Schrauben war nicht mehr die Rede. Das Spielgerät blieb weiterhin umzäunt.
Nun,
am 22. Oktober ist der Zaun am Spielgerät, ein halbes Jahr nach dem
Aufstellen desselbigen, entfernt worden. Der am 8.10.2015
geschlossene „ Schenkungsvertrag“ hat die Kette bürokratischer
Einfälle der Verwaltung gekrönt und beendet: Eine traurige
Lachnummer des dem Bezirksbürgermeister Igel unterstellten
Fachbereiches FM.
Nach
allen überaus positiven Erfahrungen, die der Verein „Bürger für
Rahnsdorf“ mit allen anderen Fachbereichen des Bezirksamtes
Treptow-Köpenick auch in kritischen Auseinandersetzungen gemacht
hat, zeigt die Kette „bürokratischer Einfälle“ des dem
Bezirksbürgermeister Igel direkt unterstellten Fachbereiches FM
exemplarisch, wie Verwaltung und so mancher Politiker mit ihren
Bürgern nicht umgehen sollten. Mit Kindern und mit Erwachsenen,
mit uns ehrenamtlich Arbeitenden, mit unserem Engagement, mit unserer
- unbezahlten - Zeit und: mit den Spendengeldern der
Strandbadbesucher! Verwaltung, d.h. Bürger, die für Bürger
arbeiten, von deren Steuergeldern bezahlt, eine Verwaltung, die
uneffektiv arbeitet, sich selbst immer neue Fragestellungen
aufwerfend, nichtige und kleine Probleme zu großen und wichtigen
hochstilisiert, sich mit sich selbst beschäftigt – unterstützt
von manchem von uns gewählten Politiker!
Gerne
würden wir im Strandbad ein drittes Spielgerät aufstellen, um die
Attraktivität des Spielplatzes zu erhöhen. Dies könnte zeigen, ob
der Fachbereich FM und der für den Fachbereich verantwortliche
Bezirksbürgermeister gewillt und fähig sind, mit uns ehrenamtlich
Arbeitenden bürgerfreundlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten, im
Sinne der vom Bezirksamt als Selbstverpflichtung übernommenen
Richtlinien über den Umgang mit bürgerlichem Engagement. Wir
möchten konstruktiv mitgestalten und wollen keine Bittsteller sein,
deren Anliegen als Zumutung empfunden werden.
Wir
bitten Sie weiterhin um Ihre Unterstützung und um Ihre Bereitschaft,
für ein weiteres Spielgerät zu spenden. Die Spendenbox befindet
sich im Hauptgebäude des Strandbades. Spendenkonto: Berliner
Volksbank, IBAN: DE 35100900002160425019
Monika
Zimmer, Bürger für Rahnsdorf e.V.
Freitag, 2. Oktober 2015
Donnerstag, 27. August 2015
27.8.2015:
Bezirksbürgermeister Igel und der ihm unterstellte Fachbereich FM (Facility Management) haben das neue Kinderspielgerät im Strandbad noch immer nicht zum Spielen freigegeben!
Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass den Kindern seit Ende Mai 2015 ein zertifiziertes und fachgerecht eingebautes Spielgerät vorenthalten wird, obwohl unsererseits alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt waren (zertifiziertes Spielgerät, zertifizierte Abnahme durch die Fachfirma und zertifizierter Spielsand als Fallschutz). Nach allen möglichen bürokratischen Einfällen versuchen Herr Igel und sein Fachbereich FM nun, unserem Verein durch einen "Nutzungsvertrag...zum Betrieb eines kleinen Kinderspielplatzes mit max. 2 Spielgeräten" die dem Bezirksamt obliegenden Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten aufzubürden, was aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich ist. Das Spielgerät wird nur dann freigegeben, wenn der Verein den Vertrag unterschreibt!Mittwoch, 19. August 2015
Bildunterschrift hinzufügen |
19.8.2015
Ein Aushang mit dem folgenden Text darf nicht am Zaun angebracht werden:
Dieses
Spielgerät, das von den hier im Strandbad gesammelten Spenden
finanziert worden ist, wurde von unserem Verein bereits am 11.
Mai 2015 an dieser Stelle aufgestellt. Seitdem verwehrt der im
Bezirksamt Treptow-Köpenick zuständige Verwaltungsbereich mit
immer neuen bürokratischen Einfällen den Kindern die
Benutzung des Klettergerüsts.
Monika
Zimmer
Prof. Dr. Gerhard Zimmer
www.buerger-fuer-rahnsdorf.de
15.8.2015
Dienstag, 18. August 2015
11.5.2015:
Endlich ein weiteres Spielgerät im Strandbad Müggelsee!
Endlich ein weiteres Spielgerät im Strandbad Müggelsee!
Dank der Spendenbox, die unser Verein nach jahrelangem Ringen mit dem Bezirksamt im Strandbad aufstellen durfte, konnten wir nunmehr ein zweites Spielgerät für den Kinderspielplatz kaufen. Dieses wurde am 11. Mai 2015 angeliefert und einbetoniert. Ein Grund zur Freude? Nicht für die Verwaltung unseres Bezirkes. Diese macht sich nämlich große Sorgen. Da auf dem bereits im Jahre 2013 genehmigten Spielplatz zunächst nur kleinere Spielgeräte installiert werden sollten, kamen Zweifel auf: Handelt es sich bei dem neuen Spielgerät um ein großes? Oder ist es doch ein kleines? Oder ein kleineres? Diese Frage mochte die Verwaltung nicht in eigenständiger Verantwortung entscheiden und befragte flugs – über den Kopf des Bezirksbürgermeisters hinweg – den Senat! Und da wäre ja auch noch der Spielsand, der als Fallschutz eingebracht werden muss. Eine Zertifizierung liege zwar vor, d.h. der Sand könne von jedem Kind unbeschadet in den Mund genommen werden, aber reiche die Qualität auch aus für die Wasserschutzzone II? Eine absurde Fragestellung, die allerdings dazu führte, dass der von uns bestellte Spielsand nicht abgeladen werden konnte und dem Verein Kosten in Höhe von 360 € entstanden, die das Bezirksamt natürlich nicht übernehmen will. Natürlich?
Mittlerweile haben sich die wundersamen Einwände der Verwaltung erledigt, ist wertvolle Zeit verstrichen, das Spielgerät steht und der Bauzaun um das Gerät auch. Aber am 13. Juli ist es dann soweit: Der Spielsand, ein für Spielplätze geeigneter, zertifizierter, Sand wird erneut angeliefert, darf abgeladen werden und wird das Wasser nicht vergiften. Wir danken der Verwaltung, die sich so große Sorgen macht. Und wenden uns doch lieber dem nächsten Spielgerät zu. Vielleicht wird es ein größeres – oder ein kleineres oder ein kleines? Bitte spenden Sie! Die Spendenbox steht im Eingang des Hauptgebäudes.
Monika Zimmer, BfR
Zwei Tage später: Ein neuer Zaun, aufgestellt auf Anordnung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick wegen angeblich fehlender Genehmigung! | Das zweite Spielgerät kann endlich benutzt werden!
17. Juli 2015
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Freitag, 14. August 2015
Montag, 16. Februar 2015
Rettet das Strandbad
Müggelsee!
Wir
bitten um Ihre Unterstützung. Unterschreiben Sie bitte unsere
Petition:
Ein
Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung, denkmalgeschützt, im Ostteil
Berlins rottet vor sich hin.
Seit
nunmehr über 10 Jahren setzt sich unser Verein „Bürger für
Rahnsdorf e.V.“ für den Erhalt, die Sanierung, Entwicklung und
Nutzung des Strandbades Müggelsee ein. Den ersten großen Erfolg
errangen wir im Jahre 2006 mit der Wiedereröffnung des Strandbades,
nachdem dieses von den damals zuständigen Bäderbetrieben aus
Kostengründen geschlossen worden war. Wir setzten uns erfolgreich
dafür ein, dass das Strandbad seitdem ganzjährig, unentgeltlich
und täglich, für jedermann und von 9 Uhr bis zum Einbruch der
Dunkelheit geöffnet ist.
Gemeinsam
mit dem Verein „Agrarbörse Deutschland Ost e.V.“ übernahmen wir
im März 2010 für ein Jahr die Betreuung des Strandbades. Um das
denkmalgeschützte Gebäude vor weiterem Verfall und damit vor
eventuell drohendem Abriss zu schützen, drangen wir auf die
Reparatur der beschädigten Dachhaut unter den Terrassenplatten,
durch die Wasser in das Gemäuer des denkmalgeschützten Baukörpers
eindrang. Seit 2006 setzten wir uns für die Entfernung der
lebensgefährlichen Betonkante im Badebereich ein, die mit jedem
Winter immer mehr verfiel und mit deren Entfernung nun endlich im
Frühjahr dieses Jahres begonnen wird. Wir bemühten uns erfolgreich
darum, dass das Strandbad zum Jugenddorf und zum Borkenstrand hin
geöffnet wurde, so dass man nun am Müggelsee vom Borkenstrand bis
zum Wasserwerk hin entlangwandern kann. Wir erreichten zudem, dass
das Bezirksamt (entgegen der Argumentation der Wasserbehörde: kein
Spielplatz, da Wasserschutzzone) wieder einen Spielplatz genehmigte
und stellten vorausschauend schon mal ein „preiswertes“
Balanciergerät (für „nur“ 3600 €) auf, um den Spielplatz als
solchen einweihen zu können. Auch das Geld für die nächsten
Spielgeräte sammeln wir mittels einer Spendenbox, die wir im
Haupteingangsbereich des Strandbades nach jahrelangem Ringen mit dem
Bezirksamt installiert haben.
Und
der denkmalgeschützte Baukörper? Und das Saunagebäude? Sie
zerfielen und verfallen immer mehr. Hilfe war und ist nicht in Sicht.
Deshalb initiierten wir bereits 2010 die Entwicklung eines
Sanierungs- und Nutzungskonzeptes. Es gelang uns, einen Investor zu
finden, der mit einem Investitionsvolumen von ca. 8,5 Millionen €
die Sanierung des denkmalgeschützten Baukörpers, des „Discowürfels“
und des anliegenden Saunagebäudes übernehmen wollte. Obwohl das
Bezirksamt Treptow-Köpenick das Konzept mit Beschluss vom 15.März
2011 guthieß, kam es in den nachfolgenden Monaten zu keinen
substantiellen Vertragsverhandlungen. Nun ließ das Bezirksamt
verlauten, das Projekt müsse europaweit ausgeschrieben werden! Zuvor
müsse zudem noch der Senat von Berlin einer „Entwidmung“ des
denkmalgeschützten Baukörpers als „Sportfläche“ zustimmen!
Unter dem Eindruck dieser Vorgänge nahm der Investor entnervt
endgültig Abstand von seinem Vorhaben.
Nach
Auskunft des Bezirksamtes war Ende 2013 endlich die europaweite
Ausschreibung fertiggestellt. Die erforderliche Entwidmung liegt
immer noch nicht vor und ist angesichts einer neuen Initiative zu
diesem Zeitpunkt wohl auch nicht erforderlich. Das Bezirksamt ist
nunmehr auf die Idee gekommen, einen Gutachter zu beauftragen.
Dieser soll klären, welche Bedeutung dem Strandbad innerhalb eines
gesamttouristischen Konzepts in Treptow-Köpenick zukommt, und Wege
der Finanzierung hinsichtlich der Sanierung des Strandbades
aufzeigen.
Keine
schlechte Idee. Aber die nunmehr dringendst notwendig gewordene
Sanierung der vom Verfall bedrohten Baukörper wird dadurch wieder
einmal hinausgeschoben. Wird der Gutachter uns Wege zur Finanzierung
aufzeigen können? Oder wird allein der Gutachter der finanzielle
Nutznießer sein?
Eines
bleibt wohl unbestritten: Die Zeit nagt am maroden Baukörper des
Strandbades, mittlerweile ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung,
das sicher keine weiteren 10 Jahre den Einflüssen von Wind und
Wetter standhalten wird.
Geld
- das ist nun notwendig! Dem Strandbad ist es gleichgültig, woher
es kommt. Nur möglichst bald muss investiert werden! Für die
Zukunft.
Deshalb
unsere Bitte:
Rettet
das Strandbad Müggelsee!
Wir
bitten um Ihre Unterstützung. Unterschreiben Sie bitte unsere
Petition:
Trotz
aller Schwierigkeiten möchten wir uns bei den zuständigen
Amtsträgern beim Bezirksamt Treptow-Köpenick dafür bedanken, dass
sie die Betreuung und Pflege des Strandbadgeländes seit 2006
finanziell ermöglichen.
Sonntag, 17. August 2014
Rettet das Strandbad Müggelsee!
Unterschriftensammlung im Strandbad
1363 Gäste des Strandbades unterstützten mit ihrer Unterschrift zwei dreistündige Protestaktionen unseres Bürgervereins, die am 20.7. und am 17.8.2014 stattfanden. 469,15 € wurden gespendet.
Die Aktionen fanden überaus großen Anklang.
Wir protestieren!
Die
zuständigen Berliner Verwaltungsbehörden sind nicht in der Lage,
das Strandbad Müggelsee vor weiterem Verfall zu retten.
Deswegen
fordern wir vom Abgeordnetenhaus:
Erhalt
des
denkmalgeschützten
Strandbades Müggelsee!
Name, Vorname
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Unterschrift
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Wohnort/Postleitzahl
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19
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20
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August 2014
Bürger für
Rahnsdorf e.V. (gemeinnütziger Verein) c/o
Gion Voges Petershagener Weg 31 12589 Berlin
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