Samstag, 21. Januar 2017

Bezirksbürgermeister Igel (SPD) will die ehemalige Großgaststätte im  Strandbad noch in diesem Frühjahr abreißen lassen!

 Dabei hat er noch im August 2016 auf einer Pressekonferenz (! und dafür gibt es so einige Zeugen) Folgendes gesagt, und an dieser Stelle soll aus einem Interview mit ihm im Maulbeerblatt zitiert werden: "Ich habe bereits im August auf einer Pressekonferenz gesagt, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um den Zustand des gesamten Ensembles zu ermitteln. Das wird im Frühjahr vorliegen...Wenn man im nächsten Früjahr (2017, Anm.d.Verf.)  wisse, ob und welche Schäden der Würfel verursache, könne man entscheiden: Beseitigt  man die Schäden? Oder den ganzen Würfel? Oder lässt man ihn stehen?"(Dietrich von Schell, Alea iacta est?, MaulbeerBlatt, Dezember 2016, S.16 ff.) Wie kann Herr Igel dann im Januar 2017  gegenüber der Zeitung ND Folgendes behaupten, ohne unglaubwürdig zu werden: "Wenn man es genau nimmt, sind die Würfel bereits gefallen. Das bestätigt jedenfalls Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) dem "nd". Nach seiner Aussage soll die marode Großgaststätte...abgerissen werden. 'Von Anfang an stand das fest', betont der Politiker. Das habe der Bund, der gemeinsam mit dem Land Berlin die geplante Sanierung des Strandbades finanziell fördert, auch stets deutlich gemacht. 'Erst Rückbau des in den 1970er Jahren errichteten Gastronomiegebäudes, dann Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage', sagt Igel.
 
Bilden Sie sich bitte  Ihre eigene Meinung!

Bitte informieren Sie sich noch einmal über das Konzept, das unser Verein und der Runde Tisch favorisieren:

http://www.buerger-fuer-rahnsdorf.de/recho.html

Rahnsdorfer Echo vom April/Mai 2016


 

Auwertung der Kleinen Anfragen  vom 14.12.2016  zur Sanierung des Strandbades Müggelsee


Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Philipp Wohlfeil, DIE LINKE


Auswertung:
  • Bereits in der Aufgabenstellung zum Vergabeverfahren wird die Sanierung der ehemaligen Großgaststätte ausgeklammert, d.h. der Abriss des Gebäudes ist bereits beschlossene Sache.
  • Die Frage nach den Gründen für den anscheinend bereits beschlossenen Abriss der ehemaligen Großgaststätte beantwortet das Bezirksamt nicht.


Am 4.7.2016, auf einem von der Abgeordneten Renate Harant organisiertem Treffen hatte Bezirksbürgermeister Igel den Eindruck erweckt, dass eine Entscheidung über den Abriss der ehemaligen Großgaststätte noch nicht gefallen sei. Vor Abgeordneten, Pressevertretern und Mitgliedern von Bürgervereinen hatte er angekündigt, ein Baugutachten einzuholen und davon die Entscheidung über den Abriss abhängig zu machen. Wider besseren Wissens hatte er nicht wahrheitsgemäß geantwortet.


Kleine Anfrage an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0039 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Karl Rößler, AfD

Auswertung:
  • Das Bezirksamt führt „planungsrechtliche Gründe“ für den Abriss der ehemaligen Großgaststätte an. Welche sind das? Uns sind keine bekannt.
  • Der Abriss wird begründet mit dem schlechten Erhaltungszustand des Gebäudes. Dafür fehlen jedoch die Nachweise, es gibt keine Baugutachten. Auch für die Behauptung, die ehemalige Großgaststätte schädige das Denkmal, gibt es noch immer keine Nachweise.
Der Abriss wird begründet mit der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der historischen Gesamtanlage. In einem Gespräch mit Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde am......erklärten diese gegenüber dem Runden Tisch, gegen die Erhaltung und wirtschaftliche Nutzung der ehemaligen Großgasttstätte gebe es keine Einwände unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes. Die vom Bezirksamt erwähnte Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 31.8.2016 ist offenzulegen.

Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Ralph Korbus

Auswertung:
  • Das Bezirkamt erklärt, dass die vom Bund und dem Land Berlin für die Sanierung des Strandbades bewilligten Gelder auch für nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude verwendet werden können.
  • Das Bezirksamt gibt bereits jetzt dem zukünftigen Betreiber und seinem Nutzungskonzept die Schuld, sollten „langfristig zusätzliche Bauunterhaltungsmittel erforderlich“ sein.
Das Bezirksamt vergisst, dass es nach §9 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet ist, „Denkmale ...so zu nutzen, daß ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist“.
Dazu gehört die Prüfung der Wirtschaftlichkeit vor Beginn weiterer Planungen, vor Abriss von evtl. für die Wirtschaftlichkeit wichtigen Gebäuden und auch die Entwicklung eines Konzepts vor der Suche nach einem Betreiber. Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Denkmals (s.§ 9) handelt es sich bei dem Mehrzweckgebäude und der ehemaligen Großgaststätte um dienende Gebäude.
  • Das Bezirksamt schließt eine Bürgerbeteiligung aus! Es will die Bürger nur informieren. Den Abriss der ehemaligen Großgaststätte hat Bezirksbürgermeister Igel ja nun schon beschlossen - ohne die Bürger mit einzubeziehen.
14.1.2017

Donnerstag, 19. Januar 2017

Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick vom 14.12.2016 zur  Sanierung des Strandbades

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos

Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten

Herrn Philipp Wohlfeil – Fraktion DIE LINKE

Sanierung des Strandbad Müggelsee

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Aufgabenstellung lag dem Vergabeverfahren zugrunde?
2. Welche Gebäude des Strandbadareals wurden neben dem denkmalgeschützten
Baukörper in die Ausschreibung einbezogen? Welche Gründe gibt es für den Fall,
dass die ehemalige Großgaststätte nicht Gegenstand der vom Bezirksamt veranlassten
Ausschreibung war?
3. Welche Firmen werden im Ergebnis der am 17. November beendeten Ausschreibung
dementsprechende Aufträge erhalten?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die Gesamtmaßnahme umfasst die denkmalgerechte Sanierung der historischen Bausubstanz
sowie die energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes (Sauna).
1. LOS 1
Sanierung der denkmalgeschützten Bauteile mit Bauzustandsuntersuchung, Erarbeitung
eines Sanierungskonzeptes, die erforderlichen Planungsleistungen, bauphysikalische
Gutachten und Regenentwässerungskonzept
2. LOS 2
Planung Umbau Mehrzweckgebäude Lph 2--5 nach HOAI § 34.
Zu Frage 2.)
Neben dem Denkmalensemble war das Mehrzweckgebäude Gegenstand der Ausschreibung.
Die ehemalige Großgaststätte soll bauvorbereitend zurückgebaut werden.
Die Vergabe dieser Planungsleistungen erfolgte separat.
Zu Frage 3.)
Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Vergabeentscheidung wird
im Februar 2017 erwartet.
Nach § 5 Absatz 2 der VgV besteht eine vertrauliche Verwahrpflicht der Angebote, so
dass Auskünfte zu einem laufenden Verfahren nicht erteilt werden können.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 1,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 55,96 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel



Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos

Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0039 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten

Herrn Karl Rößler – Fraktion der AfD

Sanierung des Strandbad Müggelsee

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welches Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt den geplanten Sanierungsmaßnahmen
im gesamten Strandbadareal (einschließlich Heizhaus, Sauna und Großgaststätte)
zugrunde?
2. Inwieweit ist diesbezüglich das vom Bezirksamt im Jahre 2011 mehrfach befürwortete
und bestätigte ganzjährige Nutzungskonzept mit in die Planung einbezogen worden?
3. Gibt es alternativ zu diesem Konzept ein anderes, das eine ganzjährige wirtschaftliche
Nutzung sicherstellt und, wenn ja, welches?
4. Welche Gründe sprechen gegen den Fortbestand der ehemaligen Großgaststätte
und der Sauna?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Für die Bewirtschaftung der Gesamtanlage wird ein Betreiber gesucht, der natürlich
darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten /-konzepte aufzeigen kann. Das Interessenbekundungsverfahren
wird zeitnah eingeleitet.
Während die ursprüngliche Nutzung des Funktionsgebäude (Lagerflächen für Bojen,
Strandkörbe, Garderoben, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen im halbrunden
Mittelbau) beibehalten wird, werden die Räumlichkeiten des Eingangsgebäudes von der
Strandbadverwaltung / dem Betreiber genutzt. Großflächige zur Vermietung vorgesehene
Räumlichkeiten werden im denkmalgeschützten Funktionsgebäude ebenfalls geschaffen.
Das östlich angrenzende Mehrzweckgebäude wird ebenfalls kommunal genutzt. Hier
sollen zukünftig Schulungsräume und eine Cafeteria mit Außenterrasse eingerichtet
werden. Das am Fürstenwalder Damm gelegene Heizhaus ist nicht Gegenstand dieser
Baumaßnahme. Lediglich die hier befindlichen technischen Anlagen werden in diesem
Zusammenhang erneuert. Die ehemalige Großgaststätte wird aus planungsrechtlichen
Gründen ersatzlos zurückgebaut.
Vor kurzem erreichte uns die Nachricht, dass Interesse besteht, an diesem Standort ein
Bundesleistungszentrum zu etablieren. Das Vorhaben wird geprüft und könnte eine ergänzende
Ganzjahresnutzung darstellen.
Zu Frage 2.)
Vom Bezirk wird eine ganzjährige Nutzung des Gesamtareals angestrebt.
Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen (bauphysikalische Ertüchtigung, Erneuerung
und Optimierung der technischen Infrastruktur und Anlagentechnik) werden im
Rahmen der Gesamtmaßnahme berücksichtigt. Die Gebäude werden für die Neunutzung
vorbereitet, sanitäre Anlagen / die technische Infrastruktur erneuert. Darüber hinaus
können Raumstrukturen - je nach Erfordernis - durch den Einbau von Leichtbauwänden
angepasst / verändert werden.
Zu Frage 3.)
Siehe Frage 1
Zu Frage 4.)
Das ehemalige Gaststättengebäude grenzt unmittelbar an die Dachterrassen des unter
Denkmalschutz stehenden Funktionsgebäudes an und beeinträchtigt somit das Erscheinungsbild
der historischen Gesamtanlage. Auf Grund seiner Lage, Gestaltung und
Kubatur fügt es sich nicht in das denkmalgeschützte Ensemble ein, sondern übertönt
die historischen Bauwerke. Aus denkmalfachlicher Sicht (Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde
vom 31.08.2016) ist das ehemalige Gastronomiegebäudes nicht erhaltenswert
und sollte im Sinne des Denkmals zurückgebaut werden. Zudem ist die Architektur
des Gastronomiegebäudes von minderer Qualität bzw. weist in Folge des jahrelangen
Leerstandes einen sehr schlechten Erhaltungszustand auf. Die Innenausbauten
sind abgängig und überholt. Eine mögliche Erhaltung des Bauwerks hätte einen
ganzheitlichen Rück- und anschließenden Wiederaufbau des Baukörpers zur Folge.
Diese Maßnahmen wären aus baufachlicher Sicht unwirtschaftlich. Eine Instandsetzung
/ umfangreiche Sanierung wird daher ausgeschlossen. Zudem ist das Errichten, Wiederherstellen,
Erweitern und Ändern von baulichen Anlagen nach der Wasserschutzgebietsverordnung
Friedrichshagen (vgl. §11 Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen)
verboten.
Das östlich des Denkmals gelegene Mehrzweckgebäude (Sauna) bleibt erhalten und
wird energetisch saniert.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,5 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 139,90 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel



Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos

Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten

Herrn Ralph Korbus – Fraktion der CDU

Sanierung des Strandbad Müggelsee

Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es nachprüfbar konkrete Belege bzw. Auflagen, die die Behauptung rechtfertigen,
dass die für die Sanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich
für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet werden
dürfen und, wenn ja, welche?
2. Könnte durch den Erhalt von Großgaststätte und Sauna die vom Denkmalschutzgesetz
§ 9 geforderte Wirtschaftlichkeit erreicht werden, sodass keine laufenden zusätzlichen
öffentlichen Unterhaltungsmittel nötig sind?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Bezirksamt vorgesehen, um die versprochene
höchstmögliche Bürgerbeteiligung in angemessener Weise und zeitnah, etwa
in Form eines beratenden Gremiums, in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die im Fördermittelantrag vom 23.03.2015 definierten Maßnahmen und Instandsetzungsziele
werden vom Bund und dem Land Berlin gefördert. Diese beschränken sich
nicht ausschließlich auf die denkmalgeschützte Bausubstanz, sondern schließen zudem
die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude (Mehrzweckgebäude und ehemalige
Großgaststätte) ebenfalls ein.
Die Bundeszuwendung für das Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 14.06.2016 bestätigt,
ein Zuwendungsbescheid – mit entsprechenden Auflagen - liegt jedoch noch
nicht vor. Dieser wird erst nach geprüfter Bauplanungsunterlage erteilt.
Zu Frage 2.)
Das um 1976 entstandene Mehrzweck- und das Gastronomiegebäude sind nicht Bestandteil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage und fallen somit nicht unter
§9 des Berliner Denkmalschutzgesetztes.
Während das ehemalige Gastronomiegebäude aus planungsrechtlichen Gründen zurückgebaut
werden muss, soll das Mehrzweckgebäude kommunal genutzt werden. Das
ursprüngliche Raumprogramm des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Lagerflächen
für Bojen, Strandkörbe, Garderoben / Umkleiden, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen
im halbrunden Mittelbau etc.) soll beibehalten werden. Im Eingangsgebäude
werden Büroräume für die zukünftige Strandbadverwaltung / den Betreiber geschaffen.
Nach erfolgter Instandsetzung der Gesamtanlage und durch Erneuerung und Optimierung
der gesamten Anlagentechnik können die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten
dauerhaft gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den ersten
fünf Jahren der Instandsetzungsaufwand gering ausfallen wird. Ob langfristig zusätzliche
Bauunterhaltsmittel erforderlich sind, ist nicht zuletzt auch vom zukünftigen Betreiber-
/ Nutzungskonzept abhängig. Hierfür wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Zu Frage 3.)
Nach erfolgten Voruntersuchungen bzw. Erarbeitung eines denkmalgerechten Instandsetzungs-
und Sanierungskonzeptes können der Öffentlichkeit erste Arbeitsergebnisse
vorgestellt und diskutiert werden. Die Bauplanungsunterlage wird voraussichtlich im Mai
/ Juni 2017 vorliegen.
Darüber hinaus wären regelmäßige Informationsveranstaltungen – in denen der aktuelle
Planungsstand vorgestellt wird – möglich.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 111,92 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel
Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos
Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten
Herrn Ralph Korbus – Fraktion der CDU
Sanierung des Strandbad Müggelsee
Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es nachprüfbar konkrete Belege bzw. Auflagen, die die Behauptung rechtfertigen,
dass die für die Sanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich
für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet werden
dürfen und, wenn ja, welche?
2. Könnte durch den Erhalt von Großgaststätte und Sauna die vom Denkmalschutzgesetz
§ 9 geforderte Wirtschaftlichkeit erreicht werden, sodass keine laufenden zusätzlichen
öffentlichen Unterhaltungsmittel nötig sind?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Bezirksamt vorgesehen, um die versprochene
höchstmögliche Bürgerbeteiligung in angemessener Weise und zeitnah, etwa
in Form eines beratenden Gremiums, in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die im Fördermittelantrag vom 23.03.2015 definierten Maßnahmen und Instandsetzungsziele
werden vom Bund und dem Land Berlin gefördert. Diese beschränken sich
nicht ausschließlich auf die denkmalgeschützte Bausubstanz, sondern schließen zudem
die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude (Mehrzweckgebäude und ehemalige
Großgaststätte) ebenfalls ein.
Die Bundeszuwendung für das Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 14.06.2016 bestätigt,
ein Zuwendungsbescheid – mit entsprechenden Auflagen - liegt jedoch noch
nicht vor. Dieser wird erst nach geprüfter Bauplanungsunterlage erteilt.
Zu Frage 2.)
Das um 1976 entstandene Mehrzweck- und das Gastronomiegebäude sind nicht Bestandteil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage und fallen somit nicht unter
§9 des Berliner Denkmalschutzgesetztes.
Während das ehemalige Gastronomiegebäude aus planungsrechtlichen Gründen zurückgebaut
werden muss, soll das Mehrzweckgebäude kommunal genutzt werden. Das
ursprüngliche Raumprogramm des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Lagerflächen
für Bojen, Strandkörbe, Garderoben / Umkleiden, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen
im halbrunden Mittelbau etc.) soll beibehalten werden. Im Eingangsgebäude
werden Büroräume für die zukünftige Strandbadverwaltung / den Betreiber geschaffen.
Nach erfolgter Instandsetzung der Gesamtanlage und durch Erneuerung und Optimierung
der gesamten Anlagentechnik können die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten
dauerhaft gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den ersten
fünf Jahren der Instandsetzungsaufwand gering ausfallen wird. Ob langfristig zusätzliche
Bauunterhaltsmittel erforderlich sind, ist nicht zuletzt auch vom zukünftigen Betreiber-
/ Nutzungskonzept abhängig. Hierfür wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Zu Frage 3.)
Nach erfolgten Voruntersuchungen bzw. Erarbeitung eines denkmalgerechten Instandsetzungs-
und Sanierungskonzeptes können der Öffentlichkeit erste Arbeitsergebnisse
vorgestellt und diskutiert werden. Die Bauplanungsunterlage wird voraussichtlich im Mai
/ Juni 2017 vorliegen.
Darüber hinaus wären regelmäßige Informationsveranstaltungen – in denen der aktuelle
Planungsstand vorgestellt wird – möglich.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 111,92 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel