Strandbad Müggelsee, ein Kulturdenkmal von Nationaler Bedeutung – Wie geht es weiter?
Fragen des Vereins „Bürger für
Rahnsdorf e.V.“ und seines Runden Tisches „Strandbad Müggelsee“
an die Parteien im Bezirk Treptow-Köpenick
und die Antworten
- Unter maßgeblicher Mitwirkung des gemeinnützigen Vereins „Bürger für Rahnsdorf“ und seines seit 10 Jahren erfolgreich tätigen Runden Tisches ist bereits vor vier Jahren ein Konzept für die Nutzung der im Strandbad vorhandenen Gebäude entwickelt worden. Dieses Nutzungskonzept ist im Jahre 2011 vom Bezirksamt befürwortet und von den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgesegnet worden. Insbesondere der Plan zur Nutzung der ehemaligen Großgaststätte („Discowürfel“) als Wellnessoase mit Schwimmbad, Physiotherapie, gehobener Gastronomie u.a. findet bei der Bevölkerung großen Anklang.
Frage 1.: Sind Sie bereit, sich
für die Durchsetzung dieses Nutzungskonzepts, das den Erhalt und die
zweckmäßige Umgestaltung des „Discowürfels“ und des
Saunagebäudes beinhaltet, einzusetzen?
SPD (Karin
Zehrer):
Die
Sanierung und der Betrieb des Strandbadgebäude-Ensembles sollte
ursprünglich für die Vergabe eines Erbbaurechts mit
Sanierungsverpflichtung an einen privaten Investor erfolgen. Dafür
hatten mehrere Bewerber entsprechende Ideen und Konzepte eingereicht.
Voraussetzung für die Vergabe an einen privaten Dritten war jedoch
die Entwidmung der Gebäude als öffentliche Sportanlage, um
kommerzielle Angebote überhaupt erst zu ermöglichen. Das dafür
notwendige Verfahren zog sich – auch aufgrund von Widersprüchen
von Sportverbänden – über Jahre hin. Durch das Engagement des
Bundestagsabgeordneten Matthias Schmidt gelang es, für die Sanierung
vier Millionen Euro Bundesmittel zu erhalten, weitere vier Millionen
steuert der Senat bei. Durch diese öffentlichen Mittel, also
Steuermittel, ist eine Vergabe an einen Privaten nicht mehr möglich.
Das Bundesamt für Kultur und Medien, der Fördermittelgeber, fordert
den Abriss des Discowürfels. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht ist
der Erhalt der Bauruine nicht zu rechtfertigen. Mutmaßlich
verursacht der Discowürfel Schäden am denkmalgeschützten Gebäude,
die einen Abriss unausweichlich machen würden. Das Saunagebäude
hingegen soll im Rahmen der Gesamtsanierung saniert werden.
CDU
(Maik Penn):
Zunächst
einmal muss tagesaktuell sehr deutlich gemacht werden, dass es in
erster Linie langjährig engagierte Bürger waren, die hartnäckig am
Ball blieben. Dass nunmehr einzelne Parteienvertreter die zuletzt
positive Entwicklung für sich reklamieren wollen, hat mich
wenigstens irritiert. Gerne - um nicht zu sagen: selbstverständlich
- bin ich bereit mich dafür einzusetzen, dass im Sinne des bisher
abgestimmten Konzeptes weitere Gespräche geführt und Entscheidungen
getroffen werden!
Die
Linke (Carsten Schatz):
Seitens
des Bezirksamtes liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Ein Konzept für
die Nutzung des Areals ist uns seitens des Bezirksamtes nicht
bekannt. Das sehen wir allerdings als Voraussetzung für bauliche
Veränderungen. Da ein übereilter Abriss von Sauna und Diskowürfel
jegliche künftige Nutzung, insbesondere Bebauung, nach Wegfall des
Bestandsschutzes aus Naturschutz- und Trinkwasserschutzgründen
ausschließen würde. Deshalb besteht aus unserer Sicht kein Grund
für die Schaffung von Tatsachen, bevor ein Nutzungskonzept nicht
vorliegt. Und deshalb unterstützen wir auch die Unterschriftenaktion
der Bürgervereine.
Bündnis
90/Die Grünen (Axel W. Sauerteig):
Soweit
es im Sinne des Denkmalschutzes und aller Nutzungsinteressen und
–möglichkeiten vereinbar ist, sollten sowohl die ehemalige
Großgaststätte und das Saunagebäude in ein Nutzungskonzept
eingebunden werden. Allerdings sollte die Gestaltung so erfolgen,
dass diese Erweiterungsbauten auch perspektivisch dem
denkmalgeschützten Teil untergeordnet sind.
AfD
(Karl Rößler):
Sollte sich
herausstellen, dass ein Abriss des „Discowürfels“, entgegen der
Behauptung der „Experten“, nicht gerechtfertigt oder dessen
Erhalt durch Abdichtungsmaßnahmen mit vergleichsweise geringem
finanziellen Aufwand möglich ist, wird sich die Partei „Alternative
für Deutschland“ für die Umsetzung des vom Verein „Bürger für
Rahnsdorf“ vorgelegten und in sich schlüssigen Nutzungskonzepts
einsetzen.
- Das Nutzungskonzept wird nicht nur von unserem Verein favorisiert, sondern auch von den Vorständen des Bürgervereins Friedrichshagen e.V., des Bürgervereins Wilhelmshagen/Rahnsdorf e.V. und des Unternehmerclubs Berlin Südost e.V. uneingeschränkt unterstützt. Bezirksbürgermeister Igel (SPD) jedoch negiert den Bürgerwillen und verkündete am 15.06.2016 vor versammelter Presse, dass der Abriss des Gebäudes („Discowürfel“) für Anfang 2017 beschlossen sei.
SPD (Karin
Zehrer):
Die
Studie zur Inwertsetzung des Strandbades wurde am 12. Februar 2016 in
einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit der
Bürgerschaft diskutiert. Die Darlegung der Experten wurde
überwiegend von den Gästen geteilt. Die wesentlichen Ergebnisse der
Studie wurden noch am selben Tag im Internet veröffentlicht und sind
seitdem verfügbar. Bezirksbürgermeister Igel hat zudem angekündigt,
auch bei den nächsten Schritten die Öffentlichkeit
zu informieren: über die Auswahl des Planerteams und nach erfolgter
Arbeit die Vorstellung des Schadensgutachtens und des
Sanierungskonzeptes.
Die Vergabe der Planungs- und Sanierungsaufträge lassen sich jedoch
vergaberechtlich nicht mit einer Bürgerbeteiligung verknüpfen, da
es sich um formelle Verfahren handelt, die streng nach
Vergabegrundsätzen zu behandeln sind.
CDU (Maik
Penn:)
Bei
einer Versammlung des Bürgervereins Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V. am
12.08.2016 wollte die anwesende SPD-Kandidatin Karin Zehrer eine
entsprechende Unterschriftenaktion stoppen, die den Bezirk
auffordert, beim bisherigen Nutzungsansatz zu bleiben. Dies empfanden
dem Grunde nach sämtliche Anwesende als außerordentlich merkwürdig.
Es ist für mich gar keine Frage, dass man Bürger und Bürgervereine
einbezieht. Übrigens auch parteiübergreifend zusammenarbeitet.
Hierzu bin ich bereit, da hier nur ein Gemeinschaftsprojekt Erfolg
haben kann!
Die
Linke (Carsten Schatz):
Über
die weitere Nutzung wird sich das künftige Bezirksamt verständigen.
Voraussetzung dafür ist die breite Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern, insbesondere der organisierten Bürgerschaft. DIE LINKE
wird sich dafür einsetzen, dass die Vorschläge des Runden Tisches
„Strandbad Müggelsee“, der Bürger für Rahnsdorf e.V., des
Bürgervereins Friedrichshagen e.V. und des Unternehmerclubs Berlin
Südost e.V. geprüft werden und bevor ein endgültiges Konzept
beschlossen wird, eine breite Bürgerbeteiligung erfolgt.
Bündnis
90/ Die Grünen (Axel W. Sauerteig):
Grüne
Politik setzt immer auf Partizipation. Deshalb ist uns an dieser
Stelle auch die Beteiligung aller Nutzerinnen und Nutzer, aller
Bürgerinnen und Bürger aus dem Umfeld und natürlich aller
interessierten Verein unabdingbar wichtig.
AFD
(Karl Rößler):
Die
Partei „Alternative für Deutschland“ unterstützt die Forderung
nach transparenten Entscheidungsverfahren der Behörden, in denen die
Bürger und Bürgerinitiativen möglichst bereits in der frühen
Phase der Planung beteiligt werden sollten. Im Fall des „Strandbads
Müggelsee“ wird die Forderung auf vollständige Offenlegung der
Expertenaussagen uneingeschränkt unterstützt.
- Nach der wiederholten Aussage des Bezirksbürgermeisters Igel sind Experten der Ansicht, der Abriss des vom Bürgermeister als „marode“ bezeichneten „Discowürfels“ sei dringend geboten. Diese Aussage findet sich bereits in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 7.12.2015 (Nr.: VII/0899) sowie in einer vom Bezirksamt in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der dwif Consulting GmbH. Der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ und sein Runder Tisch hatten das Bezirksamt am 23.2.2016 um Aushändigung der entsprechenden Untersuchungsergebnisse der Machbarkeitsstudie gebeten. Dieser Antrag war abschlägig beschieden worden.
Frage
3: Teilen Sie mit uns die Auffassung, dass, wie es auch das
Informationsfreiheitsgesetz vorsieht, die Behörde Bürgern in
laufenden Entscheidungsverfahren Akteneinsicht zu gewähren hat, um
den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen und Vorschläge
in das Verfahren einzubringen?
SPD
(Karin Zehrer):
Das
Informationsfreiheitsgesetz sieht ausdrücklich nicht vor, dass in
laufenden Entscheidungsverfahren Akteneinsicht gewährt wird. So
heißt es in §10 (1), Schutz des behördlichen
Entscheidungsprozesses: "Das Recht auf Akteneinsicht oder
Aktenauskunft besteht bis zum Abschluss eines Verwaltungsverfahrens
nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie für Arbeiten zu ihrer
unmittelbaren Vorbereitung. Dies gilt nicht für die Ergebnisse von
abgeschlossenen Verfahrenshandlungen eines Verwaltungsverfahrens, die
für die Entscheidung verbindlich sind. Hierzu gehören insbesondere
Ergebnisse von Beweiserhebungen sowie bei mitwirkungsbedürftigen
Verwaltungsverfahren verbindliche Stellungnahmen anderer Behörden."
Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Antrag auf Akteneinsicht nicht
abgelehnt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden kann.
Dieser Absatz im Informationsfreiheitsgesetz hat unter anderem
nachvollziehbare vergaberechtliche und urheberrechtliche Gründe.
Bezirksverordnete können Akteneinsicht beantragen, was auch in
verschiedenen Fällen gewährt und wahrgenommen wird. Sie sind jedoch
in solchen Fällen zur Geheimhaltung bis zum Abschluss des Verfahrens
verpflichtet. Wer sich als Bieter schon mal in einem Vergabeverfahren
beworben hat, kann die Gründe nachvollziehen.
CDU
(Maik Penn):
Wer
die Bürger tatsächlich einbeziehen will, der hat auch alle hierfür
notwendigen Karten auf den Tisch zu packen! Gerne biete ich in diesem
Zusammenhang an, dass ungeklärte Fragen und Hintergründe durch die
CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick
offiziell schriftlich beim Bezirksamt geklärt bzw. hinterfragt
werden.
Die
Linke (Carsten Schatz):
Bei
laufenden Verwaltungsverfahren besteht nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (§10 (1)) kein Anspruch auf
Akteneinsicht. Eine Bürgerbeteiligung, wie wir sie wollen, macht
aber eine solche auch unnötig. DIE LINKE will eine
vertrauensvolle Informations- und Abstimmungskultur insbesondere mit
der organisierten Bürgerschaft, sodass Sie auch über nicht
abgeschlossene Vorgänge in Kenntnis gesetzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen (Axel W. Sauerteig):
Alle
Verfahrensschritte sollten öffentlich und transparent sein, auch
ohne das Informationsfreiheitsgesetz erst bemühen zu müssen. Nur so
kann ja die volle Beteiligung aller Beteiligten mit allen notwendigen
Informationen gewährleistet sein.
AFD
(Karl Rößler):
Soweit
keine bindenden Vorschriften dem entgegenstehen, sollte auch
interessierten Bürgern und Bürgerinitiativen Akteneinsicht
ermöglicht werden, um gegebenenfalls rechtzeitig eigene Vorschläge
einbringen bzw. Bedenken äußern zu können.
Bürger für
Rahnsdorf e.V.
Berlin, 17.09.2016