Montag, 17. April 2017
SOS
am Müggelsee - Abriss ohne Konzept!
So geht das Strandbad baden!
Ohne dass ein Entwicklungsplan und ein Nutzungskonzept für das Strandbadareal vorliegen, beabsichtigt Bezirksbürgermeister Igel bereits vor Beginn der Sanierung durch Abriss unwiderrufliche Tatsachen für alle Zukunft zu schaffen. Aus wasserschutzrechtlichen Gründen darf hier nie wieder gebaut werden.
Von den 8 Millionen Euro, die für die Sanierung des Strandbadareals zur Verfügung stehen, wird für den Abriss eine beträchtliche Summe missbräuchlich verwendet.
Der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ und der „Runde Tisch Strandbad Müggelsee“ haben bereits 2011 ein überzeugendes Nutzungskonzept für das gesamte Strandbadareal vorgelegt, das vom Bezirksamt nachdrücklich befürwortet und schriftlich bestätigt worden war. Sauna, Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich, Physiotherapie, Wassergymnastik, Kinder- und Babyschwimmen, Gastronomie u.a.m. sind Gegenstand des vorgeschlagenen Nutzungskonzepts für Saunagebäude und Würfel.
Der Erhalt der Nebengebäude und des Saunagebäudes und deren ganzjährige Betreibung sichert die Wirtschaftlichkeit des Strandbades (Wartung und Erhaltung) in die Zukunft hinein.
Daher lohnt es sich, die Bausubstanz des Würfels im gesamten Komplex zu erhalten. Er bietet als Stahlbetonskelettbau alle Möglichkeiten einer architektonischen Neugestaltung. Mit dem Abriss würde eine unwiederbringliche und einzigartige Chance endgültig vertan, an diesem Standort für die Bürger und den Tourismus ein für die Region einmaliges attraktives Kleinod zu schaffen.
Warum, Herr Bürgermeister Igel,
wird das vorliegende und ausgereifte Konzept nicht aufgegriffen?
Für uns bleibt nur eine Erklärung:
Das Bezirksamt scheut die Übernahme von Verantwortung für eine gesicherte Zukunft des Strandbadareals. Es interessiert sich nicht für die Vorschläge der Bürger. Wie ist dies zu vereinbaren mit der vielfach geforderten und gepriesenen Einbeziehung des Bürgerwillens?
Tragen Sie, Herr Bürgermeister, nicht die Last, die Zukunft unseres Strandbades
zu verspielen.
Bürger für Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Friedrichshagen
Runder Tisch Strandbad Müggelsee
Förderverein Strandbad Müggelsee i.G.
Kontakt: rahnsdorfer-echo@online.de Tel.: 64 84 99 20 www.buerger-fuer-rahnsdorf.de
04. April 2017
So geht das Strandbad baden!
Ohne dass ein Entwicklungsplan und ein Nutzungskonzept für das Strandbadareal vorliegen, beabsichtigt Bezirksbürgermeister Igel bereits vor Beginn der Sanierung durch Abriss unwiderrufliche Tatsachen für alle Zukunft zu schaffen. Aus wasserschutzrechtlichen Gründen darf hier nie wieder gebaut werden.
Von den 8 Millionen Euro, die für die Sanierung des Strandbadareals zur Verfügung stehen, wird für den Abriss eine beträchtliche Summe missbräuchlich verwendet.
Der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ und der „Runde Tisch Strandbad Müggelsee“ haben bereits 2011 ein überzeugendes Nutzungskonzept für das gesamte Strandbadareal vorgelegt, das vom Bezirksamt nachdrücklich befürwortet und schriftlich bestätigt worden war. Sauna, Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich, Physiotherapie, Wassergymnastik, Kinder- und Babyschwimmen, Gastronomie u.a.m. sind Gegenstand des vorgeschlagenen Nutzungskonzepts für Saunagebäude und Würfel.
Der Erhalt der Nebengebäude und des Saunagebäudes und deren ganzjährige Betreibung sichert die Wirtschaftlichkeit des Strandbades (Wartung und Erhaltung) in die Zukunft hinein.
Daher lohnt es sich, die Bausubstanz des Würfels im gesamten Komplex zu erhalten. Er bietet als Stahlbetonskelettbau alle Möglichkeiten einer architektonischen Neugestaltung. Mit dem Abriss würde eine unwiederbringliche und einzigartige Chance endgültig vertan, an diesem Standort für die Bürger und den Tourismus ein für die Region einmaliges attraktives Kleinod zu schaffen.
Warum, Herr Bürgermeister Igel,
wird das vorliegende und ausgereifte Konzept nicht aufgegriffen?
Für uns bleibt nur eine Erklärung:
Das Bezirksamt scheut die Übernahme von Verantwortung für eine gesicherte Zukunft des Strandbadareals. Es interessiert sich nicht für die Vorschläge der Bürger. Wie ist dies zu vereinbaren mit der vielfach geforderten und gepriesenen Einbeziehung des Bürgerwillens?
Tragen Sie, Herr Bürgermeister, nicht die Last, die Zukunft unseres Strandbades
zu verspielen.
Bürger für Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Friedrichshagen
Runder Tisch Strandbad Müggelsee
Förderverein Strandbad Müggelsee i.G.
Kontakt: rahnsdorfer-echo@online.de Tel.: 64 84 99 20 www.buerger-fuer-rahnsdorf.de
04. April 2017
Mittwoch, 1. Februar 2017
Wir sind empört!
Bezirksbürgermeister Igel (SPD) führt Bürger an der Nase herum!
Drei Kleine Anfragen unserer Parteien und Presseberichte brachten es zutage. Bezirksbürgermeister Igel hat uns verschwiegen, dass der Abriss der ehemaligen Großgaststätte im Strandbad Müggelsee schon längst beschlossene Sache ist. Noch auf einer Informationsveranstaltung mit Vertretern des Abgordnetenhauses am 4.7.2016 hatte er angekündigt, Baugutachten in Auftrag zu geben, von deren Ergebnis er Sanierung oder Abriss abhängig machen wollte. In einem Gespräch mit den Vertretern unserer drei Bürgervereine am 14.11.2016 bekräftigte er diese Absicht.
Wer uns nicht glauben möchte, der kann im Maulbeerblatt vom Dezember 2016, S.17 f. nachlesen. Herr von Schell zitiert Herrn Igel: „Ich habe bereits im August (2016, Anm.d.Verf.) auf einer Pressekonferenz gesagt, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um den Zustand des gesamten Ensembles zu ermitteln. Das wird im Frühjahr vorliegen...Können wir nicht abwarten, was die Experten dazu sagen?“ Und Herr von Schell zitiert Herrn Igel indirekt weiter: „Wenn man im nächsten Jahr (2017, Anm.d.V.) wisse, ob und welche Schäden der Würfel verursache, könne man entscheiden. Beseitigt man die Schäden? Oder den ganzen Würfel? Oder lässt man ihn stehen?“ Nur einen Monat später können wir aber im Neuen Deutschland lesen, dass nach Aussage des Bezirksbürgermeisters Igel die „marode Gaststätte“ abgerissen wird, und zu unserem großen Erstaunen „betont der Politiker“: „Von Anfang an stand das fest.“ (ND, 20.1.2017). Was soll man dazu noch sagen, außer, dass Herr Igel den Bürgern, Bürgervereinen, Journalisten und Politikern gegenüber bewusst die Wahrheit verschwiegen hat. Die Bürgervereine und der Runde Tisch kämpfen seit Jahren um eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit des gesamten Strandbadareals und den dafür notwendigen Erhalt der ehemaligen Gaststätte, nicht zuletzt durch eine erfolgreiche Unterschriftensammlung. Und nun stellt sich heraus, dass der Bürgermeister - wahrscheinlich bereits vor fast zwei Jahren - den Abriss des Gebäudes beschlossen hat. Eine solche Missachtung des ehrenamtlichen Bürgerengagements durch den Repräsentanten einer traditionsreichen und ehrbaren Partei bleibt aus der Sicht des Bürgers wie auch des Wählers nicht folgenlos.
Aber nicht nur das. Ein aktuelles Beispiel für die von uns ständig beklagte fehlende Bürgerbeteiligung ist die Tatsache, dass wir aus der Zeitung (!) erfahren, dass der Bezirksbürgermeister Igel erwägt, in den wenigen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten des Denkmals ein Bundesleistungszentrum für Tischfußball unterzubringen (Tagesspiegel, 23.1.2017). Ein Highlight, das den kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen einer immer älter werdenden Rahnsdorfer Bevölkerung entspricht? Bezirksbürgermeister Igel zum Tischfußball: „Wir sind grundsätzlich dafür offen.“ „Wir“, das sind er und seine Verwaltung. Eine Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung findet nicht statt. Es wird weiterhin rücksichtslos und selbstherrlich entschieden.
Wir fordern Ehrlichkeit im Umgang mit engagierten Bürgern.
Wir fordern die Einrichtung eines Planungsteams, an dem auch Bürger und Bürgervereine mitwirken können.
Wir fordern die Entwicklung eines tragfähigen wirtschaftlichen und sozialen Konzepts für das gesamte Strandbadareal, bevor Gebäude unwiederbringlich abgerissen werden.
Monika Zimmer, Dr.jur.habil.Gerhard Zimmer
Bezirksbürgermeister Igel (SPD) führt Bürger an der Nase herum!
Drei Kleine Anfragen unserer Parteien und Presseberichte brachten es zutage. Bezirksbürgermeister Igel hat uns verschwiegen, dass der Abriss der ehemaligen Großgaststätte im Strandbad Müggelsee schon längst beschlossene Sache ist. Noch auf einer Informationsveranstaltung mit Vertretern des Abgordnetenhauses am 4.7.2016 hatte er angekündigt, Baugutachten in Auftrag zu geben, von deren Ergebnis er Sanierung oder Abriss abhängig machen wollte. In einem Gespräch mit den Vertretern unserer drei Bürgervereine am 14.11.2016 bekräftigte er diese Absicht.
Wer uns nicht glauben möchte, der kann im Maulbeerblatt vom Dezember 2016, S.17 f. nachlesen. Herr von Schell zitiert Herrn Igel: „Ich habe bereits im August (2016, Anm.d.Verf.) auf einer Pressekonferenz gesagt, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um den Zustand des gesamten Ensembles zu ermitteln. Das wird im Frühjahr vorliegen...Können wir nicht abwarten, was die Experten dazu sagen?“ Und Herr von Schell zitiert Herrn Igel indirekt weiter: „Wenn man im nächsten Jahr (2017, Anm.d.V.) wisse, ob und welche Schäden der Würfel verursache, könne man entscheiden. Beseitigt man die Schäden? Oder den ganzen Würfel? Oder lässt man ihn stehen?“ Nur einen Monat später können wir aber im Neuen Deutschland lesen, dass nach Aussage des Bezirksbürgermeisters Igel die „marode Gaststätte“ abgerissen wird, und zu unserem großen Erstaunen „betont der Politiker“: „Von Anfang an stand das fest.“ (ND, 20.1.2017). Was soll man dazu noch sagen, außer, dass Herr Igel den Bürgern, Bürgervereinen, Journalisten und Politikern gegenüber bewusst die Wahrheit verschwiegen hat. Die Bürgervereine und der Runde Tisch kämpfen seit Jahren um eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit des gesamten Strandbadareals und den dafür notwendigen Erhalt der ehemaligen Gaststätte, nicht zuletzt durch eine erfolgreiche Unterschriftensammlung. Und nun stellt sich heraus, dass der Bürgermeister - wahrscheinlich bereits vor fast zwei Jahren - den Abriss des Gebäudes beschlossen hat. Eine solche Missachtung des ehrenamtlichen Bürgerengagements durch den Repräsentanten einer traditionsreichen und ehrbaren Partei bleibt aus der Sicht des Bürgers wie auch des Wählers nicht folgenlos.
Aber nicht nur das. Ein aktuelles Beispiel für die von uns ständig beklagte fehlende Bürgerbeteiligung ist die Tatsache, dass wir aus der Zeitung (!) erfahren, dass der Bezirksbürgermeister Igel erwägt, in den wenigen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten des Denkmals ein Bundesleistungszentrum für Tischfußball unterzubringen (Tagesspiegel, 23.1.2017). Ein Highlight, das den kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen einer immer älter werdenden Rahnsdorfer Bevölkerung entspricht? Bezirksbürgermeister Igel zum Tischfußball: „Wir sind grundsätzlich dafür offen.“ „Wir“, das sind er und seine Verwaltung. Eine Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung findet nicht statt. Es wird weiterhin rücksichtslos und selbstherrlich entschieden.
Wir fordern Ehrlichkeit im Umgang mit engagierten Bürgern.
Wir fordern die Einrichtung eines Planungsteams, an dem auch Bürger und Bürgervereine mitwirken können.
Wir fordern die Entwicklung eines tragfähigen wirtschaftlichen und sozialen Konzepts für das gesamte Strandbadareal, bevor Gebäude unwiederbringlich abgerissen werden.
Bitte
informieren Sie sich auf dieser Seite über die Kleinen Anfragen der Parteien an das
Bezirksamt Treptow-Köpenick zum Thema Sanierung des Strandbades vom
14.12.2016 und über das von uns und dem Runden Tisch favorisierte
Nutzungskonzept:
http://www.buerger-fuer-rahnsdorf.de/recho.html
(Artikel im Rahnsdorfer Echo Februar/März 2011, Dezember
2015/Januar 2016 und April/Mai 2016)Monika Zimmer, Dr.jur.habil.Gerhard Zimmer
Mitglieder
des BfR und des Runden Tisches Strandbad Müggelsee
27.1.2017
Samstag, 21. Januar 2017
Bezirksbürgermeister Igel (SPD) will die ehemalige Großgaststätte im Strandbad noch in diesem Frühjahr abreißen lassen!
Dabei hat er noch im August 2016 auf einer Pressekonferenz (! und dafür gibt es so einige Zeugen) Folgendes gesagt, und an dieser Stelle soll aus einem Interview mit ihm im Maulbeerblatt zitiert werden: "Ich habe bereits im August auf einer Pressekonferenz gesagt, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um den Zustand des gesamten Ensembles zu ermitteln. Das wird im Frühjahr vorliegen...Wenn man im nächsten Früjahr (2017, Anm.d.Verf.) wisse, ob und welche Schäden der Würfel verursache, könne man entscheiden: Beseitigt man die Schäden? Oder den ganzen Würfel? Oder lässt man ihn stehen?"(Dietrich von Schell, Alea iacta est?, MaulbeerBlatt, Dezember 2016, S.16 ff.) Wie kann Herr Igel dann im Januar 2017 gegenüber der Zeitung ND Folgendes behaupten, ohne unglaubwürdig zu werden: "Wenn man es genau nimmt, sind die Würfel bereits gefallen. Das bestätigt jedenfalls Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) dem "nd". Nach seiner Aussage soll die marode Großgaststätte...abgerissen werden. 'Von Anfang an stand das fest', betont der Politiker. Das habe der Bund, der gemeinsam mit dem Land Berlin die geplante Sanierung des Strandbades finanziell fördert, auch stets deutlich gemacht. 'Erst Rückbau des in den 1970er Jahren errichteten Gastronomiegebäudes, dann Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage', sagt Igel.Bilden Sie sich bitte Ihre eigene Meinung!
Bitte informieren Sie sich noch einmal über das Konzept, das unser Verein und der Runde Tisch favorisieren:
http://www.buerger-fuer-rahnsdorf.de/recho.html
Rahnsdorfer Echo vom April/Mai 2016
Auwertung der Kleinen Anfragen vom 14.12.2016 zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des Strandbades Müggelsee
Nr.KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Philipp Wohlfeil, DIE LINKE
Auswertung:
- Bereits in der Aufgabenstellung zum Vergabeverfahren wird die
Sanierung der ehemaligen Großgaststätte ausgeklammert, d.h. der
Abriss des Gebäudes ist bereits beschlossene Sache.
- Die Frage nach den Gründen für den anscheinend bereits
beschlossenen Abriss der ehemaligen Großgaststätte beantwortet das
Bezirksamt nicht.
Am 4.7.2016, auf einem von der Abgeordneten Renate Harant organisiertem Treffen hatte Bezirksbürgermeister Igel den Eindruck erweckt, dass eine Entscheidung über den Abriss der ehemaligen Großgaststätte noch nicht gefallen sei. Vor Abgeordneten, Pressevertretern und Mitgliedern von Bürgervereinen hatte er angekündigt, ein Baugutachten einzuholen und davon die Entscheidung über den Abriss abhängig zu machen. Wider besseren Wissens hatte er nicht wahrheitsgemäß geantwortet.
Kleine
Anfrage an das Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Sanierung des
Strandbades Müggelsee
Nr.KA
VIII / 0039 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Karl Rößler, AfD
Auswertung:
- Das Bezirksamt führt
„planungsrechtliche Gründe“ für den Abriss der ehemaligen
Großgaststätte an. Welche sind das? Uns sind keine
bekannt.
- Der Abriss wird begründet
mit dem schlechten Erhaltungszustand des Gebäudes. Dafür fehlen
jedoch die Nachweise, es gibt keine Baugutachten. Auch für
die Behauptung, die ehemalige Großgaststätte schädige das
Denkmal, gibt es noch immer keine Nachweise.
Nr.KA
VIII / 0037 vom 14.12.2016 gestellt durch Herrn Ralph Korbus
Auswertung:
- Das Bezirkamt erklärt, dass die vom Bund und dem Land Berlin für die Sanierung des Strandbades bewilligten Gelder auch für nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude verwendet werden können.
- Das Bezirksamt gibt bereits jetzt dem zukünftigen Betreiber und seinem Nutzungskonzept die Schuld, sollten „langfristig zusätzliche Bauunterhaltungsmittel erforderlich“ sein.
Das Bezirksamt vergisst, dass es
nach §9 des Denkmalschutzgesetzes verpflichtet ist, „Denkmale
...so zu nutzen, daß ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist“.
Dazu gehört die Prüfung
der Wirtschaftlichkeit vor Beginn
weiterer Planungen, vor Abriss
von evtl. für die Wirtschaftlichkeit wichtigen Gebäuden und auch
die Entwicklung eines Konzepts vor
der Suche nach einem Betreiber. Unter dem Gesichtspunkt einer
nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Denkmals (s.§ 9) handelt es sich
bei dem Mehrzweckgebäude und der ehemaligen Großgaststätte um
dienende Gebäude.- Das
Bezirksamt schließt eine Bürgerbeteiligung aus! Es will die Bürger
nur informieren. Den
Abriss der ehemaligen Großgaststätte hat Bezirksbürgermeister
Igel ja nun schon beschlossen - ohne die Bürger mit einzubeziehen.
14.1.2017
Donnerstag, 19. Januar 2017
Kleine Anfragen an das Bezirksamt Treptow-Köpenick vom 14.12.2016 zur Sanierung des Strandbades
Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos
Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0040 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten
Herrn Philipp Wohlfeil – Fraktion DIE LINKE
Sanierung des Strandbad Müggelsee
Ich frage das Bezirksamt:1. Welche Aufgabenstellung lag dem Vergabeverfahren zugrunde?
2. Welche Gebäude des Strandbadareals wurden neben dem denkmalgeschützten
Baukörper in die Ausschreibung einbezogen? Welche Gründe gibt es für den Fall,
dass die ehemalige Großgaststätte nicht Gegenstand der vom Bezirksamt veranlassten
Ausschreibung war?
3. Welche Firmen werden im Ergebnis der am 17. November beendeten Ausschreibung
dementsprechende Aufträge erhalten?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die Gesamtmaßnahme umfasst die denkmalgerechte Sanierung der historischen Bausubstanz
sowie die energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes (Sauna).
1. LOS 1
Sanierung der denkmalgeschützten Bauteile mit Bauzustandsuntersuchung, Erarbeitung
eines Sanierungskonzeptes, die erforderlichen Planungsleistungen, bauphysikalische
Gutachten und Regenentwässerungskonzept
2. LOS 2
Planung Umbau Mehrzweckgebäude Lph 2--5 nach HOAI § 34.
Zu Frage 2.)
Neben dem Denkmalensemble war das Mehrzweckgebäude Gegenstand der Ausschreibung.
Die ehemalige Großgaststätte soll bauvorbereitend zurückgebaut werden.
Die Vergabe dieser Planungsleistungen erfolgte separat.
Zu Frage 3.)
Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Vergabeentscheidung wird
im Februar 2017 erwartet.
Nach § 5 Absatz 2 der VgV besteht eine vertrauliche Verwahrpflicht der Angebote, so
dass Auskünfte zu einem laufenden Verfahren nicht erteilt werden können.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 1,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 55,96 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel
Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos
Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0039 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten
Herrn Karl Rößler – Fraktion der AfD
Sanierung des Strandbad Müggelsee
Ich frage das Bezirksamt:1. Welches Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt den geplanten Sanierungsmaßnahmen
im gesamten Strandbadareal (einschließlich Heizhaus, Sauna und Großgaststätte)
zugrunde?
2. Inwieweit ist diesbezüglich das vom Bezirksamt im Jahre 2011 mehrfach befürwortete
und bestätigte ganzjährige Nutzungskonzept mit in die Planung einbezogen worden?
3. Gibt es alternativ zu diesem Konzept ein anderes, das eine ganzjährige wirtschaftliche
Nutzung sicherstellt und, wenn ja, welches?
4. Welche Gründe sprechen gegen den Fortbestand der ehemaligen Großgaststätte
und der Sauna?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Für die Bewirtschaftung der Gesamtanlage wird ein Betreiber gesucht, der natürlich
darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten /-konzepte aufzeigen kann. Das Interessenbekundungsverfahren
wird zeitnah eingeleitet.
Während die ursprüngliche Nutzung des Funktionsgebäude (Lagerflächen für Bojen,
Strandkörbe, Garderoben, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen im halbrunden
Mittelbau) beibehalten wird, werden die Räumlichkeiten des Eingangsgebäudes von der
Strandbadverwaltung / dem Betreiber genutzt. Großflächige zur Vermietung vorgesehene
Räumlichkeiten werden im denkmalgeschützten Funktionsgebäude ebenfalls geschaffen.
Das östlich angrenzende Mehrzweckgebäude wird ebenfalls kommunal genutzt. Hier
sollen zukünftig Schulungsräume und eine Cafeteria mit Außenterrasse eingerichtet
werden. Das am Fürstenwalder Damm gelegene Heizhaus ist nicht Gegenstand dieser
Baumaßnahme. Lediglich die hier befindlichen technischen Anlagen werden in diesem
Zusammenhang erneuert. Die ehemalige Großgaststätte wird aus planungsrechtlichen
Gründen ersatzlos zurückgebaut.
Vor kurzem erreichte uns die Nachricht, dass Interesse besteht, an diesem Standort ein
Bundesleistungszentrum zu etablieren. Das Vorhaben wird geprüft und könnte eine ergänzende
Ganzjahresnutzung darstellen.
Zu Frage 2.)
Vom Bezirk wird eine ganzjährige Nutzung des Gesamtareals angestrebt.
Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen (bauphysikalische Ertüchtigung, Erneuerung
und Optimierung der technischen Infrastruktur und Anlagentechnik) werden im
Rahmen der Gesamtmaßnahme berücksichtigt. Die Gebäude werden für die Neunutzung
vorbereitet, sanitäre Anlagen / die technische Infrastruktur erneuert. Darüber hinaus
können Raumstrukturen - je nach Erfordernis - durch den Einbau von Leichtbauwänden
angepasst / verändert werden.
Zu Frage 3.)
Siehe Frage 1
Zu Frage 4.)
Das ehemalige Gaststättengebäude grenzt unmittelbar an die Dachterrassen des unter
Denkmalschutz stehenden Funktionsgebäudes an und beeinträchtigt somit das Erscheinungsbild
der historischen Gesamtanlage. Auf Grund seiner Lage, Gestaltung und
Kubatur fügt es sich nicht in das denkmalgeschützte Ensemble ein, sondern übertönt
die historischen Bauwerke. Aus denkmalfachlicher Sicht (Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde
vom 31.08.2016) ist das ehemalige Gastronomiegebäudes nicht erhaltenswert
und sollte im Sinne des Denkmals zurückgebaut werden. Zudem ist die Architektur
des Gastronomiegebäudes von minderer Qualität bzw. weist in Folge des jahrelangen
Leerstandes einen sehr schlechten Erhaltungszustand auf. Die Innenausbauten
sind abgängig und überholt. Eine mögliche Erhaltung des Bauwerks hätte einen
ganzheitlichen Rück- und anschließenden Wiederaufbau des Baukörpers zur Folge.
Diese Maßnahmen wären aus baufachlicher Sicht unwirtschaftlich. Eine Instandsetzung
/ umfangreiche Sanierung wird daher ausgeschlossen. Zudem ist das Errichten, Wiederherstellen,
Erweitern und Ändern von baulichen Anlagen nach der Wasserschutzgebietsverordnung
Friedrichshagen (vgl. §11 Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen)
verboten.
Das östlich des Denkmals gelegene Mehrzweckgebäude (Sauna) bleibt erhalten und
wird energetisch saniert.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,5 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 139,90 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel
Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos
Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten
Herrn Ralph Korbus – Fraktion der CDU
Sanierung des Strandbad Müggelsee
Ich frage das Bezirksamt:1. Gibt es nachprüfbar konkrete Belege bzw. Auflagen, die die Behauptung rechtfertigen,
dass die für die Sanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich
für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet werden
dürfen und, wenn ja, welche?
2. Könnte durch den Erhalt von Großgaststätte und Sauna die vom Denkmalschutzgesetz
§ 9 geforderte Wirtschaftlichkeit erreicht werden, sodass keine laufenden zusätzlichen
öffentlichen Unterhaltungsmittel nötig sind?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Bezirksamt vorgesehen, um die versprochene
höchstmögliche Bürgerbeteiligung in angemessener Weise und zeitnah, etwa
in Form eines beratenden Gremiums, in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die im Fördermittelantrag vom 23.03.2015 definierten Maßnahmen und Instandsetzungsziele
werden vom Bund und dem Land Berlin gefördert. Diese beschränken sich
nicht ausschließlich auf die denkmalgeschützte Bausubstanz, sondern schließen zudem
die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude (Mehrzweckgebäude und ehemalige
Großgaststätte) ebenfalls ein.
Die Bundeszuwendung für das Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 14.06.2016 bestätigt,
ein Zuwendungsbescheid – mit entsprechenden Auflagen - liegt jedoch noch
nicht vor. Dieser wird erst nach geprüfter Bauplanungsunterlage erteilt.
Zu Frage 2.)
Das um 1976 entstandene Mehrzweck- und das Gastronomiegebäude sind nicht Bestandteil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage und fallen somit nicht unter
§9 des Berliner Denkmalschutzgesetztes.
Während das ehemalige Gastronomiegebäude aus planungsrechtlichen Gründen zurückgebaut
werden muss, soll das Mehrzweckgebäude kommunal genutzt werden. Das
ursprüngliche Raumprogramm des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Lagerflächen
für Bojen, Strandkörbe, Garderoben / Umkleiden, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen
im halbrunden Mittelbau etc.) soll beibehalten werden. Im Eingangsgebäude
werden Büroräume für die zukünftige Strandbadverwaltung / den Betreiber geschaffen.
Nach erfolgter Instandsetzung der Gesamtanlage und durch Erneuerung und Optimierung
der gesamten Anlagentechnik können die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten
dauerhaft gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den ersten
fünf Jahren der Instandsetzungsaufwand gering ausfallen wird. Ob langfristig zusätzliche
Bauunterhaltsmittel erforderlich sind, ist nicht zuletzt auch vom zukünftigen Betreiber-
/ Nutzungskonzept abhängig. Hierfür wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Zu Frage 3.)
Nach erfolgten Voruntersuchungen bzw. Erarbeitung eines denkmalgerechten Instandsetzungs-
und Sanierungskonzeptes können der Öffentlichkeit erste Arbeitsergebnisse
vorgestellt und diskutiert werden. Die Bauplanungsunterlage wird voraussichtlich im Mai
/ Juni 2017 vorliegen.
Darüber hinaus wären regelmäßige Informationsveranstaltungen – in denen der aktuelle
Planungsstand vorgestellt wird – möglich.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 111,92 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel
Bezirksamt Treptow-Köpenick 22.12.2016
Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Groos
Kleine Anfrage Nr. KA VIII / 0037 vom 14.12.2016 des Bezirksverordneten
Herrn Ralph Korbus – Fraktion der CDU
Sanierung des Strandbad Müggelsee
Ich frage das Bezirksamt:
1. Gibt es nachprüfbar konkrete Belege bzw. Auflagen, die die Behauptung rechtfertigen,
dass die für die Sanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich
für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes verwendet werden
dürfen und, wenn ja, welche?
2. Könnte durch den Erhalt von Großgaststätte und Sauna die vom Denkmalschutzgesetz
§ 9 geforderte Wirtschaftlichkeit erreicht werden, sodass keine laufenden zusätzlichen
öffentlichen Unterhaltungsmittel nötig sind?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind vom Bezirksamt vorgesehen, um die versprochene
höchstmögliche Bürgerbeteiligung in angemessener Weise und zeitnah, etwa
in Form eines beratenden Gremiums, in die Planungs- und Entscheidungsprozesse
einzubeziehen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu Frage 1.)
Die im Fördermittelantrag vom 23.03.2015 definierten Maßnahmen und Instandsetzungsziele
werden vom Bund und dem Land Berlin gefördert. Diese beschränken sich
nicht ausschließlich auf die denkmalgeschützte Bausubstanz, sondern schließen zudem
die in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäude (Mehrzweckgebäude und ehemalige
Großgaststätte) ebenfalls ein.
Die Bundeszuwendung für das Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 14.06.2016 bestätigt,
ein Zuwendungsbescheid – mit entsprechenden Auflagen - liegt jedoch noch
nicht vor. Dieser wird erst nach geprüfter Bauplanungsunterlage erteilt.
Zu Frage 2.)
Das um 1976 entstandene Mehrzweck- und das Gastronomiegebäude sind nicht Bestandteil
der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage und fallen somit nicht unter
§9 des Berliner Denkmalschutzgesetztes.
Während das ehemalige Gastronomiegebäude aus planungsrechtlichen Gründen zurückgebaut
werden muss, soll das Mehrzweckgebäude kommunal genutzt werden. Das
ursprüngliche Raumprogramm des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Lagerflächen
für Bojen, Strandkörbe, Garderoben / Umkleiden, sanitären Anlagen, Verkaufseinrichtungen
im halbrunden Mittelbau etc.) soll beibehalten werden. Im Eingangsgebäude
werden Büroräume für die zukünftige Strandbadverwaltung / den Betreiber geschaffen.
Nach erfolgter Instandsetzung der Gesamtanlage und durch Erneuerung und Optimierung
der gesamten Anlagentechnik können die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten
dauerhaft gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass in den ersten
fünf Jahren der Instandsetzungsaufwand gering ausfallen wird. Ob langfristig zusätzliche
Bauunterhaltsmittel erforderlich sind, ist nicht zuletzt auch vom zukünftigen Betreiber-
/ Nutzungskonzept abhängig. Hierfür wird zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren
eingeleitet.
Zu Frage 3.)
Nach erfolgten Voruntersuchungen bzw. Erarbeitung eines denkmalgerechten Instandsetzungs-
und Sanierungskonzeptes können der Öffentlichkeit erste Arbeitsergebnisse
vorgestellt und diskutiert werden. Die Bauplanungsunterlage wird voraussichtlich im Mai
/ Juni 2017 vorliegen.
Darüber hinaus wären regelmäßige Informationsveranstaltungen – in denen der aktuelle
Planungsstand vorgestellt wird – möglich.
Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für
Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:
Zur Erstellung dieser Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Angestellter des gehobenen
Dienstes insgesamt 2,0 Arbeitsstunden je 55,96 € aufgewendet – damit entstanden
in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 111,92 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm,
Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in
Höhe von 167,11€.
Oliver Igel
Dienstag, 11. Oktober 2016
Strandbad Müggelsee, ein Kulturdenkmal von Nationaler Bedeutung – Wie geht es weiter?
Fragen des Vereins „Bürger für
Rahnsdorf e.V.“ und seines Runden Tisches „Strandbad Müggelsee“
an die Parteien im Bezirk Treptow-Köpenick
und die Antworten
- Unter maßgeblicher Mitwirkung des gemeinnützigen Vereins „Bürger für Rahnsdorf“ und seines seit 10 Jahren erfolgreich tätigen Runden Tisches ist bereits vor vier Jahren ein Konzept für die Nutzung der im Strandbad vorhandenen Gebäude entwickelt worden. Dieses Nutzungskonzept ist im Jahre 2011 vom Bezirksamt befürwortet und von den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgesegnet worden. Insbesondere der Plan zur Nutzung der ehemaligen Großgaststätte („Discowürfel“) als Wellnessoase mit Schwimmbad, Physiotherapie, gehobener Gastronomie u.a. findet bei der Bevölkerung großen Anklang.
Frage 1.: Sind Sie bereit, sich
für die Durchsetzung dieses Nutzungskonzepts, das den Erhalt und die
zweckmäßige Umgestaltung des „Discowürfels“ und des
Saunagebäudes beinhaltet, einzusetzen?
SPD (Karin
Zehrer):
Die
Sanierung und der Betrieb des Strandbadgebäude-Ensembles sollte
ursprünglich für die Vergabe eines Erbbaurechts mit
Sanierungsverpflichtung an einen privaten Investor erfolgen. Dafür
hatten mehrere Bewerber entsprechende Ideen und Konzepte eingereicht.
Voraussetzung für die Vergabe an einen privaten Dritten war jedoch
die Entwidmung der Gebäude als öffentliche Sportanlage, um
kommerzielle Angebote überhaupt erst zu ermöglichen. Das dafür
notwendige Verfahren zog sich – auch aufgrund von Widersprüchen
von Sportverbänden – über Jahre hin. Durch das Engagement des
Bundestagsabgeordneten Matthias Schmidt gelang es, für die Sanierung
vier Millionen Euro Bundesmittel zu erhalten, weitere vier Millionen
steuert der Senat bei. Durch diese öffentlichen Mittel, also
Steuermittel, ist eine Vergabe an einen Privaten nicht mehr möglich.
Das Bundesamt für Kultur und Medien, der Fördermittelgeber, fordert
den Abriss des Discowürfels. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht ist
der Erhalt der Bauruine nicht zu rechtfertigen. Mutmaßlich
verursacht der Discowürfel Schäden am denkmalgeschützten Gebäude,
die einen Abriss unausweichlich machen würden. Das Saunagebäude
hingegen soll im Rahmen der Gesamtsanierung saniert werden.
CDU
(Maik Penn):
Zunächst
einmal muss tagesaktuell sehr deutlich gemacht werden, dass es in
erster Linie langjährig engagierte Bürger waren, die hartnäckig am
Ball blieben. Dass nunmehr einzelne Parteienvertreter die zuletzt
positive Entwicklung für sich reklamieren wollen, hat mich
wenigstens irritiert. Gerne - um nicht zu sagen: selbstverständlich
- bin ich bereit mich dafür einzusetzen, dass im Sinne des bisher
abgestimmten Konzeptes weitere Gespräche geführt und Entscheidungen
getroffen werden!
Die
Linke (Carsten Schatz):
Seitens
des Bezirksamtes liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Ein Konzept für
die Nutzung des Areals ist uns seitens des Bezirksamtes nicht
bekannt. Das sehen wir allerdings als Voraussetzung für bauliche
Veränderungen. Da ein übereilter Abriss von Sauna und Diskowürfel
jegliche künftige Nutzung, insbesondere Bebauung, nach Wegfall des
Bestandsschutzes aus Naturschutz- und Trinkwasserschutzgründen
ausschließen würde. Deshalb besteht aus unserer Sicht kein Grund
für die Schaffung von Tatsachen, bevor ein Nutzungskonzept nicht
vorliegt. Und deshalb unterstützen wir auch die Unterschriftenaktion
der Bürgervereine.
Bündnis
90/Die Grünen (Axel W. Sauerteig):
Soweit
es im Sinne des Denkmalschutzes und aller Nutzungsinteressen und
–möglichkeiten vereinbar ist, sollten sowohl die ehemalige
Großgaststätte und das Saunagebäude in ein Nutzungskonzept
eingebunden werden. Allerdings sollte die Gestaltung so erfolgen,
dass diese Erweiterungsbauten auch perspektivisch dem
denkmalgeschützten Teil untergeordnet sind.
AfD
(Karl Rößler):
Sollte sich
herausstellen, dass ein Abriss des „Discowürfels“, entgegen der
Behauptung der „Experten“, nicht gerechtfertigt oder dessen
Erhalt durch Abdichtungsmaßnahmen mit vergleichsweise geringem
finanziellen Aufwand möglich ist, wird sich die Partei „Alternative
für Deutschland“ für die Umsetzung des vom Verein „Bürger für
Rahnsdorf“ vorgelegten und in sich schlüssigen Nutzungskonzepts
einsetzen.
- Das Nutzungskonzept wird nicht nur von unserem Verein favorisiert, sondern auch von den Vorständen des Bürgervereins Friedrichshagen e.V., des Bürgervereins Wilhelmshagen/Rahnsdorf e.V. und des Unternehmerclubs Berlin Südost e.V. uneingeschränkt unterstützt. Bezirksbürgermeister Igel (SPD) jedoch negiert den Bürgerwillen und verkündete am 15.06.2016 vor versammelter Presse, dass der Abriss des Gebäudes („Discowürfel“) für Anfang 2017 beschlossen sei.
SPD (Karin
Zehrer):
Die
Studie zur Inwertsetzung des Strandbades wurde am 12. Februar 2016 in
einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit der
Bürgerschaft diskutiert. Die Darlegung der Experten wurde
überwiegend von den Gästen geteilt. Die wesentlichen Ergebnisse der
Studie wurden noch am selben Tag im Internet veröffentlicht und sind
seitdem verfügbar. Bezirksbürgermeister Igel hat zudem angekündigt,
auch bei den nächsten Schritten die Öffentlichkeit
zu informieren: über die Auswahl des Planerteams und nach erfolgter
Arbeit die Vorstellung des Schadensgutachtens und des
Sanierungskonzeptes.
Die Vergabe der Planungs- und Sanierungsaufträge lassen sich jedoch
vergaberechtlich nicht mit einer Bürgerbeteiligung verknüpfen, da
es sich um formelle Verfahren handelt, die streng nach
Vergabegrundsätzen zu behandeln sind.
CDU (Maik
Penn:)
Bei
einer Versammlung des Bürgervereins Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V. am
12.08.2016 wollte die anwesende SPD-Kandidatin Karin Zehrer eine
entsprechende Unterschriftenaktion stoppen, die den Bezirk
auffordert, beim bisherigen Nutzungsansatz zu bleiben. Dies empfanden
dem Grunde nach sämtliche Anwesende als außerordentlich merkwürdig.
Es ist für mich gar keine Frage, dass man Bürger und Bürgervereine
einbezieht. Übrigens auch parteiübergreifend zusammenarbeitet.
Hierzu bin ich bereit, da hier nur ein Gemeinschaftsprojekt Erfolg
haben kann!
Die
Linke (Carsten Schatz):
Über
die weitere Nutzung wird sich das künftige Bezirksamt verständigen.
Voraussetzung dafür ist die breite Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern, insbesondere der organisierten Bürgerschaft. DIE LINKE
wird sich dafür einsetzen, dass die Vorschläge des Runden Tisches
„Strandbad Müggelsee“, der Bürger für Rahnsdorf e.V., des
Bürgervereins Friedrichshagen e.V. und des Unternehmerclubs Berlin
Südost e.V. geprüft werden und bevor ein endgültiges Konzept
beschlossen wird, eine breite Bürgerbeteiligung erfolgt.
Bündnis
90/ Die Grünen (Axel W. Sauerteig):
Grüne
Politik setzt immer auf Partizipation. Deshalb ist uns an dieser
Stelle auch die Beteiligung aller Nutzerinnen und Nutzer, aller
Bürgerinnen und Bürger aus dem Umfeld und natürlich aller
interessierten Verein unabdingbar wichtig.
AFD
(Karl Rößler):
Die
Partei „Alternative für Deutschland“ unterstützt die Forderung
nach transparenten Entscheidungsverfahren der Behörden, in denen die
Bürger und Bürgerinitiativen möglichst bereits in der frühen
Phase der Planung beteiligt werden sollten. Im Fall des „Strandbads
Müggelsee“ wird die Forderung auf vollständige Offenlegung der
Expertenaussagen uneingeschränkt unterstützt.
- Nach der wiederholten Aussage des Bezirksbürgermeisters Igel sind Experten der Ansicht, der Abriss des vom Bürgermeister als „marode“ bezeichneten „Discowürfels“ sei dringend geboten. Diese Aussage findet sich bereits in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 7.12.2015 (Nr.: VII/0899) sowie in einer vom Bezirksamt in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der dwif Consulting GmbH. Der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ und sein Runder Tisch hatten das Bezirksamt am 23.2.2016 um Aushändigung der entsprechenden Untersuchungsergebnisse der Machbarkeitsstudie gebeten. Dieser Antrag war abschlägig beschieden worden.
Frage
3: Teilen Sie mit uns die Auffassung, dass, wie es auch das
Informationsfreiheitsgesetz vorsieht, die Behörde Bürgern in
laufenden Entscheidungsverfahren Akteneinsicht zu gewähren hat, um
den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen und Vorschläge
in das Verfahren einzubringen?
SPD
(Karin Zehrer):
Das
Informationsfreiheitsgesetz sieht ausdrücklich nicht vor, dass in
laufenden Entscheidungsverfahren Akteneinsicht gewährt wird. So
heißt es in §10 (1), Schutz des behördlichen
Entscheidungsprozesses: "Das Recht auf Akteneinsicht oder
Aktenauskunft besteht bis zum Abschluss eines Verwaltungsverfahrens
nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie für Arbeiten zu ihrer
unmittelbaren Vorbereitung. Dies gilt nicht für die Ergebnisse von
abgeschlossenen Verfahrenshandlungen eines Verwaltungsverfahrens, die
für die Entscheidung verbindlich sind. Hierzu gehören insbesondere
Ergebnisse von Beweiserhebungen sowie bei mitwirkungsbedürftigen
Verwaltungsverfahren verbindliche Stellungnahmen anderer Behörden."
Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Antrag auf Akteneinsicht nicht
abgelehnt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden kann.
Dieser Absatz im Informationsfreiheitsgesetz hat unter anderem
nachvollziehbare vergaberechtliche und urheberrechtliche Gründe.
Bezirksverordnete können Akteneinsicht beantragen, was auch in
verschiedenen Fällen gewährt und wahrgenommen wird. Sie sind jedoch
in solchen Fällen zur Geheimhaltung bis zum Abschluss des Verfahrens
verpflichtet. Wer sich als Bieter schon mal in einem Vergabeverfahren
beworben hat, kann die Gründe nachvollziehen.
CDU
(Maik Penn):
Wer
die Bürger tatsächlich einbeziehen will, der hat auch alle hierfür
notwendigen Karten auf den Tisch zu packen! Gerne biete ich in diesem
Zusammenhang an, dass ungeklärte Fragen und Hintergründe durch die
CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick
offiziell schriftlich beim Bezirksamt geklärt bzw. hinterfragt
werden.
Die
Linke (Carsten Schatz):
Bei
laufenden Verwaltungsverfahren besteht nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (§10 (1)) kein Anspruch auf
Akteneinsicht. Eine Bürgerbeteiligung, wie wir sie wollen, macht
aber eine solche auch unnötig. DIE LINKE will eine
vertrauensvolle Informations- und Abstimmungskultur insbesondere mit
der organisierten Bürgerschaft, sodass Sie auch über nicht
abgeschlossene Vorgänge in Kenntnis gesetzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen (Axel W. Sauerteig):
Alle
Verfahrensschritte sollten öffentlich und transparent sein, auch
ohne das Informationsfreiheitsgesetz erst bemühen zu müssen. Nur so
kann ja die volle Beteiligung aller Beteiligten mit allen notwendigen
Informationen gewährleistet sein.
AFD
(Karl Rößler):
Soweit
keine bindenden Vorschriften dem entgegenstehen, sollte auch
interessierten Bürgern und Bürgerinitiativen Akteneinsicht
ermöglicht werden, um gegebenenfalls rechtzeitig eigene Vorschläge
einbringen bzw. Bedenken äußern zu können.
Bürger für
Rahnsdorf e.V.
Berlin, 17.09.2016
Dienstag, 16. August 2016
Wir setzen uns für den Erhalt der ehemaligen Großgaststätte ("Discowürfel") im Strandbad Müggelsee ein.
Bitte informieren Sie sich über das uns vorliegende Nutzungskonzept der Architekten „Wolff & Meibert“ und der „Kühne Pool & Wellness Technik GmbH“:
http://www.rahnsdorf.net/das-strandbad/strandbad-projekte/
http://www.strandbad-mueggelsee.de
Montag, 8. August 2016
Wie weiter im Strandbad Müggelsee?
Wir bitten um Ihre Unterstützung!
Wir
fordern vom Bezirksamt Treptow-Köpenick:
- Erhalt, Umbau und Nachnutzung des „Discowürfels“
- Angemessene
Berücksichtigung des vom Runden Tisch „Strandbad Müggelsee“
und dem Verein „Bürger für Rahnsdorf“ entwickelten sowie vom
Bezirksamt im Jahre 2014 befürworteten Nutzungskonzepts
- Einbeziehung
des Bürgerwillens und höchstmögliche Transparenz der
erforderlichen Entscheidungsverfahren hinsichtlich des Strandareals,
beginnend bei der Planung über die Vergabe bis hin zur
Betreibung.
und die Vorstände
des Bürgervereins Friedrichshagen e.V.
des Bürger für Rahnsdorf e.V.
des Bürgervereins Wilhelmshagen/Rahnsdorf e.V.
des Unternehmerclubs Berlin Südost e.V.
Wir bitten Sie, sich diesen Forderungen gegenüber dem Bezirksamt Treptow-Köpenick anzuschließen, indem Sie sich in eine der Unterschriftenlisten eintragen.
Die
Listen liegen an folgenden Standorten aus:
Apotheke
zum weißen Schwan, Springeberger Weg 16Cafe Zweiblum am S-Bahnhof Wilhelmshagen,
EP Jaenisch, Fürstenwalder Allee 39
Heidt Immobilien-Service, Fürstenwalder Allee 34
Rosenapotheke, Fürstenwalder Allee 266
Sauna am Müggelsee, Fürstenwalder Damm 838
Theaterkasse Friedrichshagen, Bölschestraße 110, am Markt
Die
Unterschriftenlisten, die dem Rahnsdorfer Echo beigelegt sind, können
Sie in folgenden Briefkästen einwerfen:
Kiezklub
Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee 362- Rosenapotheke,
Fürstenwalder Allee 266
- Familie
Voges, Petershagener Weg 31
- Familie
Zimmer, Waldschützpfad 9
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.buerger-fuer-rahnsdorf.de
und www.strandbad-mueggelsee.de
August 2016
Montag, 1. August 2016
Wie weiter im Strandbad Müggelsee?
Wir bitten um Unterstützung!
Der Verein „Bürger für Rahnsdorf“ (BfR) und sein Runder Tisch setzen sich seit mehr als 10 Jahren für den Erhalt und die Entwicklung des Strandbades Müggelsee ein. Aufgrund ihrer Initiativen und tatkräftigen Mitwirkung konnten bereits erhebliche Erfolge erzielt werden:
- das Strandbad Müggelsee wurde ab Mai 2006 wieder für die
Öffentlichkeit zugänglich gemacht
- die lebensgefährliche Betonkante wurde entfernt
- das Strandbad wurde zum „Kulturdenkmal von Nationaler
Bedeutung“ erklärt. Erst dadurch wurde eine wichtige
Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel der Bundesregierung
und des Landes Berlin in Höhe von 8 Millionen Euro zur Sanierung
und Entwicklung des Strandareals geschaffen.
Laut jüngsten Presseberichten erklärte der Bezirksbürgermeister Igel u.a., dass die ehemalige Großgaststätte (der sogenannte Discowürfel) bereits Anfang 2017 abgerissen wird. In diesem Zusammenhang äußerte er laut „Berliner Zeitung“ vom 16.06.2016: „Experten haben uns gesagt, dass das Haus (also der Discowürfel, Anm. d. Verf.) wegen fehlender Wasserabdichtung das darunter stehende Denkmal schädigt, deshalb muss es schnell weg.“ Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar und wird nach unserem Kenntnisstand durch keinerlei Untersuchungsergebnisse belegt.
Das unter maßgeblicher Mitwirkung des BfR und seines Runden Tisches entwickelte Nutzungskonzept (Wellnessoase mit gehobener Gastronomie) setzt zwingend den Erhalt des - ästhetisch völlig neu und transparent zu gestaltenden - Discowürfels voraus. Ohne seine Erhaltung ist auch die Existenz der Sauna nicht gewährleistet. Nur so wird eine ganzjährige und wirtschaftliche Nutzung ermöglicht, die nicht nur die Kosten deckt, sondern auch Gewinne ermöglicht. Das o.g. Nutzungskonzept war bereits im Jahre 2014 vom Bezirksamt begrüßt und von den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgesegnet wurden. Dieses Konzept hat auch bei der lokalen Bevölkerung großen Anklang gefunden.
Der neuerdings überraschend verkündete Abriss des Discowürfels führt dazu, dass der Bezirk künftig mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 400.000 €/pro Jahr belastet wird; so das Ergebnis einer vom Bezirksamt veranlassten „Machbarkeitsstudie...“. Diese jährlichen Mehrkosten würden entfallen, wenn das o.g. Nutzungskonzept verwirklicht wird.
Wir fordern
- Vollständige Offenlegung der Nachweise, wonach die Existenz
des Discowürfels das Denkmal beschädige
- Erhalt, Umbau und Nachnutzung des Discowürfels
- Angemessene Berücksichtigung des vom Runden Tisch „Strandbad
Müggelsee“ und dem Verein „Bürger für Rahnsdorf“
entwickelten sowie vom Bezirksamt im Jahre 2014 befürworteten
Nutzungskonzepts
- Einbeziehung des Bürgerwillens und höchstmögliche
Transparenz der erforderlichen Entscheidungsverfahren hinsichtlich
des Strandareals, beginnend bei der Planung über die Vergabe bis
hin zur Betreibung.
Die Forderungen werden von den Vorständen folgender Vereine unterstützt:
Bürgerverein Friedrichshagen e.V.
Bürger für Rahnsdorf e.V.
Bürgerverein Wilhelmshagen/Rahnsdorf e.V.
Unternehmerclub Berlin Südost e.V.
Die Unterschriftenlisten finden Sie im neuesten Rahnsdorfer Echo, August 2016.
Die Unterzeichner schließen sich den vom Runden Tisch gestellten Forderungen an.
Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen durch Ihre Unterschrift und gewinnen Sie weitere Bürgerunterschriften.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Liste in einer der Briefkästen einwerfen würden:
- Kiezklub Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee 362
- Rosenapotheke, Fürstenwalder Allee 266
- Familie Voges, Petershagener Weg 31
- Familie Zimmer, Waldschützpfad 9
| Name, Vorname | Anschrift | Unterschrift |
Abonnieren
Posts (Atom)